Ex-Mann angeklagt:

„Für 7000 Euro lass’ ich dich wegräumen!“

Steiermark
14.05.2024 20:00

„Ein typisches steirisches Scheidungsverfahren“, versucht der Verteidiger am Dienstag vor Gericht in Graz zu scherzen. Doch der Ex-Frau des angeklagten Steirers ist nicht nach Scherzen zumute. Sie hat große Angst, Angst vor ihrem ehemaligen Gatten, der mit der Trennung offenbar so seine Probleme hatte. Sachbeschädigungen und gefährliche Drohungen gegen sie und ihren „Neuen“ stehen im Raum. Doch was fehlt, sind Beweise. 

„Ich verstehe ja, dass es ihm weh tut und dass er verletzt ist“, seufzt die Ex-Frau vor Gericht. „Und ich wollte auch nie zur Polizei. Ich wollte das immer mit ihm in Ruhe klären.“ Aber irgendwann seien „die Vorfälle“, wie sie sagt, zu viel geworden und ihre Freundinnen rieten ihr, es gegenüber der Polizei zumindest zu erwähnen.

„Er hätte mich erschlagen“
Vor allem, als der Angeklagte den neuen Freund seiner Ex-Frau bedrohte. „Gott sei Dank, war ein Auto zwischen uns“, schildert der Lebensgefährte Richter Andreas Rom. „Wenn er mich erwischt hätte, hätte er mich vermutlich erschlagen.“ Doch auch er zeigt Verständnis für den Angeklagten. „Ich versteh’ ja, dass er ausrastet, es ging ja um seine Frau. Und er sagte immer, dass sie kein anderer kriegt.“

Und er wollte offenbar auch nicht, dass seine Frau sein Auto kriegt, dass er ihr geschenkt hatte. „Ich hatte damals so eine Freude“, erzählt sie. Doch die Freude wurde im Vorjahr massiv getrübt, denn wiederholt wurde an dem BMW manipuliert, auch vergangenen November. Der Kabelbaum wurde durchgeschnitten und Stecker und Sensoren im Motorraum beschädigt. Die Dashcam (Autokamera), die die Frau nach den vorangegangenen Beschädigungen extra montiert hatte, war weg. Vermutlich, um Beweise zu vernichten.

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Ich habe eine Freundin und ein neues Leben. Ich will mit denen eh nichts mehr zu tun haben.

Der Angeklagte in Bezug auf seine Ex-Frau und deren neuen Freund

Schlüssel für Auto der „Ex“ nachgemacht
„Ich war das nicht“, betont der Ex-Mann. „Ich mache ja nicht mein eigenes Auto kaputt.“ Zeitlich wäre es sich aber gut ausgegangen, von seinem Wohnhaus bis zum Auto. Und: „Sie haben sich ja mal einen Schlüssel für das Fahrzeug nachgemacht“, erinnert Richter Rom den Mechaniker. „Aber nur, weil ich Dokumente aus dem Auto holen wollte, die sie mir nicht gegeben hat.“ Von solchen Dokumenten weiß seine Ex-Frau nichts. „Ich habe nur mehr seinen Impfpass.“

Zur Drohung gegenüber seinem Kontrahenten ist der 44-Jährige quasi irgendwie geständig. „Das war aber nur ein Reflex. Es war ja nicht angenehm, draufzukommen, dass er der Neue ist. Wir waren 23 Jahre zusammen. Ich hab‘ Rotz und Wasser geheult, aber ihn nicht angerührt.“

BMW ist ein Totalschaden
Dass er gedroht hätte, seine Ex für 7000 Euro „wegräumen“ zu lassen, bestreitet er. Und auch sie kann sich an die Formulierung nicht mehr ganz genau erinnern: „Es ist einfach so viel vorgefallen.“ Seit der Anzeige sei aber Ruhe, und weil das Auto ein Totalschaden ist, glaubt sie, dass er ihr eigentlich nichts mehr tun kann.

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Vielleicht denkt er sich ja, wenn ich nicht mehr da bin, braucht er mir auch nichts mehr zu geben.

Die Ex-Frau fürchtet das Aufteilungsverfahren im Scheidungskrieg

Doch die Angst sitzt sehr tief. Auch wegen des bevorstehenden Aufteilungsverfahrens. „Vielleicht denkt er sich ja, wenn ich nicht mehr da bin, braucht er mir auch nichts mehr zu geben“, sagt sie mit leiser Stimme. „Ich weiß ja nicht, was in seinem Kopf vorgeht.“ Es belaste sie alles sehr. „Ich weine schon viel.“

Geldstrafe wegen Drohung
„Ich sag’ nix zu dem Kasperltheater“, ist sich der Angeklagte bis zum Schluss keiner Schuld bewusst. „Ich bin unschuldig.“ Der Richter verurteilt ihn schließlich wegen gefährlicher Drohung zu einer 2700-Euro-Geldstrafe. Für das Auto und die Bedrohung der „Ex“ gibt es einen Freispruch. „Auch wenn es stinkt, beweisen können wir es nicht.“

Wiedersehen will der Richter den Angeklagten aber nicht mehr. „Ich habe eine Freundin und ein neues Leben. Ich will mit denen eh nichts mehr zu tun haben“, meint der Angeklagte und nimmt das Urteil an. Weil auch Staatsanwältin Gertraud Pichler einverstanden ist, ist das Urteil rechtskräftig.

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