Vier Monate bedingte Haft und 2880 Euro Geldstrafe. So lautet das am LG Feldkirch (Vorarlberg) gesprochene Urteil gegen eine 23-jährige Unterländerin.
Grund: Die Frau hatte einen Bekannten wegen Vergewaltigung bei der Polizei angezeigt. Ein Verfahren gegen den Mann wurde eingeleitet. Wie die Frau später zugab, hatte sie die Anschuldigungen aus Rache für verschmähte Liebe erfunden.
Während das Ermittlungsverfahren gegen den 36-Jährigen eingestellt wurden, hatte die Sache für die Lügnerin ein Nachspiel. Wegen falscher Zeugenaussage vor der Polizei und Verleumdung musste sich die junge Dame vor Gericht verantworten. Dort räumte sie auch ihr Fehlverhalten ein.
Falsche Aussagen
Die 26-Jährige hatte behauptet, von dem 36-Jährigen mehrmals vergewaltigt worden zu sein. Er habe sie zu den Treffen mit anschließendem Geschlechtsverkehr mit der Drohung genötigt, ansonsten Videos vom gemeinsamen Sex zu veröffentlichen. Und er habe sie sexuell missbraucht, als sie alkoholisiert und daher wehrlos gewesen sei. Was der Mann im Ermittlungsverfahren stets bestritten hatte, der Sex sei immer einvernehmlich gewesen.
Sie habe mit ihren falschen Anschuldigungen den Mann in Gefahr gebracht, unschuldig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt zu werden. Zudem erhöht sich die Gefahr, dass man anderen Frauen, die vor der Polizei zu Protokoll geben, Opfer von Sexualstraftaten geworden zu sein, nicht mehr glaubt.
Richterin Silke Sandholzer
Richterin Silke Sandholzer richtet sich nach dem Urteilsspruch noch einmal an die 23-Jährige: „Sie habe mit ihren falschen Anschuldigungen den Mann in Gefahr gebracht, unschuldig zu einer Gefängnisstrafe verurteilt zu werden. Zudem erhöht sich die Gefahr, dass man anderen Frauen, die vor der Polizei zu Protokoll geben, Opfer von Sexualstraftaten geworden zu sein, nicht mehr glaubt.“
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