Obwohl er für die Möglichkeit bezahlt hatte, konnte ein Oberösterreicher seine Fahrkarten für eine Zugfahrt nach Deutschland nicht kostenlos stornieren. Die Ombudsfrau hat sich des Falles angenommen und die ÖBB um eine Lösung ersucht.
Um an einem Wochenende im Mai mit dem Zug zu einem Fußballspiel des BVB Borussia Dortmund nach Deutschland zu reisen, hatte Christian B. für sich und zwei Freunde Zugtickets gebucht. Er habe dabei für die Hin- und Rückfahrt extra teurere Fahrkarten reserviert, die bis zwei Wochen vor Abfahrt kostenlos storniert werden können.
Leser wollte Fahrkarten gratis stornieren
Die Tickets hat Herr B. nach der Buchung als PDF-Dokument heruntergeladen. Ein Umstand, der noch zum Problem werden sollte. Nachdem das Match des BVB dann terminlich so angesetzt wurde, dass die Fußballfans nicht nach Dortmund reisen konnten, wollte Herr B. die Fahrkarten rechtzeitig innerhalb der vorgesehen Frist kostenlos stornieren.
Tickets hätten nicht heruntergeladen werden dürfen
Das war jedoch nicht möglich. Weil die Fahrkarten nämlich bereits als PDF-Dokument bezogen wurden, wurde eine kostenlose Stornierung vonseiten der Bahn abgelehnt. „Somit habe ich wegen des falschen Klicks 600 Euro für die nicht genutzten Tickets bezahlt“, wandte sich der Oberösterreicher in seinem Fall letztlich Hilfe suchend an die Ombudsfrau der „Krone“.
Wie die ÖBB in dieser Sache reagierten
Bereits bezogene Tickets sind laut den ÖBB von Erstattung und Umtausch ausgeschlossen. Darauf weise man sowohl während des Buchungsprozesses selbst als auch vor dem Bezug der Tickets nochmals direkt hin. Dennoch könne man die Situation von Herrn B. verstehen und biete in einmaliger Kulanz eine Erstattung des halben Werts der Fahrkarten - 301 Euro - an.











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