Dieser Prozess ist eine Mahnung an alle Autofahrer: Bei Dunkelheit, Regen und spiegelnder Fahrbahn rammte eine einheimische Autolenkerin im Februar auf einer Innsbrucker Kreuzung einen Fußgänger (81), der verstarb. Nun stand die Frau vor Gericht.
Die bislang unbescholtene Einheimische wollte eine Freundin nach einem Besuch heimbringen und war dabei auf der Kaiserjägerstraße im Stadtteil Saggen unterwegs. „Ich fuhr im zweiten Gang, mit maximal 40 km/h“, schwor die Angeklagte (58). Zeugen bestätigten das normale Tempo. Die Frau musste allerdings einräumen, dass sie die Fahrbahnränder nicht im Auge hatte - und mitten auf dem Schutzweg gab es dann den „dumpfen Schlag“.
Sie hätten bei diesen Bedingungen noch langsamer fahren müssen, und Sie wussten genau, wo sich der Zebrastreifen befindet.
Der Richter
Verteidiger: „Nicht auffallend sorglos“
„Die Sicht war schlecht, doch die Fahrweise nicht auffallend sorglos“, betonte der Verteidiger. Dies sah der Richter anders und stellte grobe Fahrlässigkeit fest. „Sie hätten bei diesen Bedingungen noch langsamer fahren müssen, und Sie wussten genau, wo sich der Zebrastreifen befindet.“
Die gut verdienende Vermieterin fasste bei der Bemessung einen hohen Tagessatz aus. Es ergingen vier Monate bedingte Haft und 12.600 Euro Geldstrafe, sie erbat Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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