Gemeinnützige Leistungen statt Eintrag im Strafregister hieß es gestern am Landesgericht Feldkirch für einen Lehrling.
In der Causa war es bereits die zweite Verhandlung gegen den bislang unbescholtenen jungen Mann. Er soll vergangenen Sommer im Rahmen einer Lehrlingsfahrt nach Lignano seiner gleichaltrigen Arbeitskollegin an die Wäsche gegangen sein. Im ersten Prozess hatte er die Tat noch bestritten beziehungsweise ausgesagt, dass er sich nicht mehr daran erinnern könne. „Ich habe bei einer Strandparty aus fremden Gläsern getrunken und dabei möglicherweise Drinks erwischt, in denen K.O.-Tropfen waren“, begründete der Lehrling den Filmriss.
Verteidiger beantragte Freispruch
Er wisse nur noch, dass er mit einer Fußverletzung und einem blauen Auge am Strand aufgewacht sei. Weshalb zur Einholung eines toxikologischen Gutachtens die Verhandlung vertagt wurde. Wie die Haaranalyse nun ergeben hat, dürften damals keine K.O-Tropfen im Spiel gewesen sein. Trotzdem beantragte sein Verteidiger Franz Josef Giesinger gestern einen Freispruch. Sein Argument: „Das vermeintliche Opfer hat die Vorwürfe erfunden und belastet den Angeklagten zu Unrecht.“
Gemeinnützige Arbeit
Zwei Jahre vor dem Vorfall habe die junge Frau auch einem Lehrlingsausbildner unterstellt, sie am Arbeitsplatz sexuell belästigt zu haben. Nachdem der Oberländer (19) bereit ist, Verantwortung für das zu übernehmen, was möglicherweise im Alkoholrausch passiert ist, beschließt Richter Dietmar Nußbaumer das Verfahren mit einer Diversion einzustellen. Heißt, 240 Stunden gemeinnützige Arbeit binnen sechs Monaten und 3500 Euro Teilschadenersatz an das Opfer. Vorausgesetzt, der Delinquent nimmt das Angebot an und Staatsanwalt Markus Fußenegger legt, entgegen seiner Aussage, doch keine Beschwerde beim OLG ein.
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