Stunden nach einer Magen- und Darmspiegelung starb eine 66-jährige Lungauerin an einem Blutungsschock. Die Staatsanwaltschaft ermittelte zunächst gegen die behandelnde Ärztin, stellte die Ermittlungen aber jetzt ein. Doch: Die Angehörigen der Verstorbenen könnten dagegen noch vorgehen.
Mit starken Bauchschmerzen ging eine Lungauerin (66) heuer am 23. Jänner zum Hausarzt. Der schickte sie ins LKH Tamsweg. Dort führten Ärzte eine Magen- und eine Darmspiegelung durch. Stunden später war die Lungauerin tot. Todesursache: Blutverlust.
Selbstanzeige führte zu Ermittlungen
Eine Selbstanzeige der Salzburger Landeskliniken löste Ermittlungen aus und ließ die Strafjustiz auf den Plan treten. Fahrlässige Tötung stand im Raum. Nun scheint aber klar: Die behandelnde Ärztin muss wohl kein strafrechtliches Ungemach befürchten.
Eingriff erfolgte nach den Regeln der Kunst
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt. Die Gerichtsmedizin und ein Sachverständiger sind zu dem Schluss gekommen, dass kein Fremdverschulden vorliegt. Der Eingriff sei „lege artis“ – also nach den Regeln der ärztlichen Kunst – durchgeführt worden. Die Angehörige der Verstorbenen haben nun vier Wochen Zeit, um gegen die Einstellung der Ermittlungen vorzugehen.
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