Das Verfahren in der Sommermärchen-Affäre rund um die Weltmeisterschaft 2006 gegen die früheren Funktionäre des deutschen Fußball-Verbandes (DFB) Horst R. Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach wird überraschend doch fortgesetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Ende Oktober 2022 ergangenen Einstellungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt nun aufgehoben.
„Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftssteuer, Solidarzuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 vor“, heißt es in der Mitteilung des Oberlandesgerichts. Das Trio soll bewirkt bzw. daran mitgewirkt haben, dass die Rückzahlung eines Darlehens in der Höhe von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband (FIFA) „zu Unrecht als Betriebsausgabe des DFB im Jahr 2006 ertrags-und steuermindernd verrechnet worden sei“.
Das Landgericht hatte das Verfahren wegen des zu beachtenden Doppelbestrafungsverbots eingestellt, nachdem zuvor ein Verfahren in der Schweiz gegen die Beschuldigten wegen Betrugs bzw. Gehilfenschaft zum Betrug eingestellt worden war. Nach Ansicht des OLG handle es sich jedoch nicht um einen Komplex „unlösbar miteinander verbundener Tatsachen“, auch wenn beide Anklagen an einen zusammenhängenden historischen Gesamtkomplex anknüpfen würden.
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