Prozess in Eisenstadt

Sohn bedrohte Familie: „Schieße Euch in den Kopf!“

Burgenland
25.04.2023 17:00

Nach einem Streit mit seinem Vater rastete ein arbeitsloser Burgenländer völlig aus. Der junge Mann schlug den Vater blutig und drohte der gesamten Familie mit der Ermordung.

In pure Todesangst hatte ein 23-Jähriger seinen Vater, seinen Bruder und seine Mutter versetzt. Ein Streit mit dem Vater im Haus der Familie im Südburgenland hätte beinahe in einem Amoklauf geendet. Dafür musste sich der gelernte Kfz-Mechaniker jetzt vor dem Landesgericht in Eisenstadt verantworten. Denn nachdem die Meinungsverschiedenheit zwischen dem jungen Mann und seinem Senior eskaliert waren, drehte der Arbeitslose durch.

Er schnappte sich ein Messer, fuchtelte damit vor seiner Familie herum und schrie: „Ich werde Euch abstechen und in den Kopf schießen!“ Dann schlug Samuel E. seinem Vater so heftig gegen den Kopf, dass dieser eine blutende Wunde davontrug und beschädigte auch noch eine Fensterscheibe. In Todesangst verständigten die Mutter und der Bruder die Polizei, die wenig später mit Blaulicht und Folgetonhorn am Tatort eintraf.

Leugnen bei der Polizei, geständig vor Gericht
Obwohl seine Eltern und der Bruder gleichlautende Aussagen machten, stritt E. die Morddrohungen gegenüber den Beamten und bei seiner Einvernahme auf der Polizeiinspektion ab. Zu seinem Prozess erschien der 23-Jährige zusammen mit Bruder, Mutter und Vater - jedoch ohne Anwalt. „Bekennen Sie sich schuldig oder nicht schuldig im Sinne der Anklageschrift?“, fragte Frau Rat zum Prozessauftakt mit der gebotenen Strenge.

„Schuldig“, entgegnete der Angeklagte mit gesenktem Haupt und leiser Stimme. „Wie ist das Verhältnis zu Ihren Eltern im Moment?“, hakte die Richterin nach. Wieder war die kleinlaute Antwort kaum zu verstehen: „Gut. Ich habe mich mit ihnen ausgesprochen. Es ist wieder alles in Ordnung.“ Das bestätigten die später auch. „Was soll ich nur mit Ihnen machen?“, stellte Frau Rat rhetorisch in den Raum. Denn der Beschuldigte wirkte wie so gar nicht wie ein Gewalttäter und ist sogar ehrenamtlich bei einer Hilfsorganisation engagiert. Obwohl die Staatsanwältin einer Diversion grundsätzlich negativ gegenüber stand, entschloss sich Frau Rat, dem Arbeitslosen eine Chance zu geben: „Wenn Sie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, wird das Verfahren eingestellt und sie gelten nicht als vorbestraft.“ E. nahm an. Nicht rechtkräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

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Burgenland-Krone
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