Ein Autounfall mit zwei Schwerverletzten - doch wer war der Fahrer, wer der Beifahrer? Eine Frage, die beim Prozess in Feldkirch ungeklärt blieb.
„Es ist wahrlich ein spezieller Fall“, begründet Richter Julian Fettner den Freispruch des 27-jährigen Angeklagten. Der Grund: Der Beschuldigte hatte nie behauptet, der Unfalllenker gewesen zu sein. Er ging lediglich aufgrund seiner Verletzungen davon aus. Zwar waren damals DNA-Spuren an Lenkrad und Schaltknüppel festgestellt worden, doch einen tragfähigen Beweis erbrachten sie nicht.
Zum Unfallhergang:
Ereignet hat sich der Unfall vor knapp einem Jahr in Fraxern. Nach einem süffigen Abend auf der Alpe Meiensäß treten der Angeklagte und sein 33-jähriger Kumpel mit dem Auto den Heimweg in Richtung Tal an. Auf dem Forstweg kommt das Fahrzeug von der Straße ab und donnert rund 50 Meter einen steil abfallenden Hang hinunter. Beide Insassen werden dabei schwer verletzt.
Dennoch gelingt es dem 33-Jährigen, sich aus dem völlig demolierten Pkw zu befreien und einen Notruf abzusetzen. Nach einer Erstversorgung durch die Rettung werden die Verunfallten schließlich mit Knochenbrüchen und Wirbelverletzungen ins Krankenhaus gebracht.
Keine Erinnerung, keine Schadensersatzforderung
Im Prozess gibt der Angeklagte weder eine Schuld zu, noch bestreitet er diese. „Ich kann das gar nicht beurteilen, da ich mich nicht an den Unfall erinnere“, sagt dieser. Auch seinem 33-jährigen Kumpel fehlt die Erinnerung dazu. Auf Schadenersatz verzichtet er jedenfalls.
Da der Staatsanwalt noch keine Erklärung abgegeben hat, ist das Gerichtsurteil nicht rechtskräftig.
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