Bis auf E-Bikes und Kinderfahrräder sei alles dabei gewesen, gibt der 60-Jährige im Wiener Landesgericht zu. 90 Fahrräder soll er laut Anklage aus Kellern mitgenommen haben. Schlösser musste er dafür aber keine aufbrechen: Er hatte einen Zentralschlüssel.
Es ist eine Liste von 90 gestohlenen Fahrrädern, die die Staatsanwaltschaft Wien dem 60-Jährigen vorwirft. Und er will sich an jedes einzelne davon erinnern können. Rad für Rad bespricht er mit dem Richter, erklärt ihm, welche er mitgenommen habe und welche nicht. „Sie wissen noch genau, welche Fahrräder Sie genommen haben? Das ist für mich unvorstellbar“, zweifelt Herr Rat im Landesgericht Wien.
Angeklagter hatte einen Zentralschlüssel
Von den zig Fakten, für die er sich laut Verteidigung großteils schuldig bekennt, bleiben am Ende nicht mehr viele übrig: Bloß 44 Stück will der Wiener aus Fahrradkellern gestohlen haben - als Mitarbeiter der Hausverwaltung hatte er einen Zentralschlüssel. Aber auch aufgebrochene Kellerabteile wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Seine trockene Entgegnung: „Warum sollte ich eine Tür aufbrechen, wenn ich den Schlüssel habe?“
Er sei in einer finanziellen Notlage gewesen, so seine Verteidigung. Da habe er Fahrräder gestohlen, wo er nur konnte. Nur keine E-Bikes und Kinderräder. Erstere könne man schwer verkaufen, erklärt der 60-Jährige. Sie hätten eingebaute GPS-Tracker.
Für die gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstähle fasst er 21 Monate teilbedingt aus - davon sieben in Haft.
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