Ein Ende März veröffentlichtes wissenschaftliches Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nimmt die Einzelhaltung von Kälbern in sogenannten „Kälberiglus“ in die Kritik. Die Abkehr von der Einzelhaltung steht im Zentrum der Empfehlungen für die zukünftige Haltung von jungen Kälbern in der EU.
Das österreichische Tierschutzgesetz erlaubt derzeit die Einzelhaltung von Kälbern, die weniger als acht Wochen alt sind. Ab acht Wochen müssen die Kälber in Gruppen gehalten werden, es sei denn, es gibt weniger als sechs Kälber am Betrieb. Vielerorts werden besonders die jungen Kälber in Einzelbuchten untergebracht - als Witterungsschutz dienen oft „Plastik-Iglus“. Obwohl die Seitenwände der Einzelboxen Blick- und Berührungskontakt erlauben sollen, können art- und altersspezifische Verhaltensweisen in der Einzelhaltung oft nicht ausgelebt werden.
Dringende Verbesserungen
Die Empfehlung der Behörde nach ausführlichen Studien besagt, dass Kälber direkt nach der Trennung von der Mutter mit rund fünf Tieren ähnlichen Alters in Gruppen gehalten werden sollen. Auch das Platzangebot pro Tier soll erhöht werden. Mindestens drei Quadratmeter seien nötig, damit Kälber entspannt liegen können - mindestens 20 Quadratmeter braucht es, wenn auch Spielverhalten ermöglicht werden soll. Derzeit sieht das Tierschutzgesetz nur unter zwei Quadratmeter pro Kalb in Einzelbuchtenhaltung vor (je nach Alter).
Die Milchproduktion und Kälbermast unterliegen dem Profitstreben - die Tiere müssen durch Gesetze geschützt werden, nicht durch die Freiwilligkeit einzelner Landwirte.
Isabell Eckl, Verein gegen Tierfrabriken
Bessere Versorgung
Die meisten Kälber von Milchkühen werden sofort nach der Geburt von ihren Müttern getrennt. Das steht dem Tierwohl entgegen, wie das EFSA-Gutachten nun bestätigt. Mindestens einen Tag sollen Kuhmutter und Kalb zusammenbleiben dürfen, um Isolationsstress der Tiere zu mindern. Dies wird von Tierschützern bereits seit langem gefordert. Die Versorgung mit ausreichend Raufutter und weicher Einstreu für die Kälber sind weitere Bausteine im Empfehlungsfazit der Wissenschafter.
Strengere Gesetze
Dem „Verein gegen Tierfabriken“ sind Veränderungen in diesem Bereich ein dringendes Anliegen. In einer Aussendung des Vereins betont Kampagnenleiterin Isabell Eckl dazu: Wir sehen am Beispiel Österreichs, dass wichtige Tierschutz-Anliegen in strengen Tierschutzgesetzen umgesetzt werden müssen statt in freiwilligen Empfehlungen.
Die landwirtschaftliche Tierhaltung, in diesem Fall die Milchproduktion und Kälbermast, unterliegen dem Profitstreben - die Tiere müssen durch Gesetze geschützt werden, nicht durch die Freiwilligkeit einzelner Landwirte. Ein Verbot der Einzelhaltung von Kälbern ist ein enorm wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Neugeborene Babys vollkommen alleine in eine Box zu stecken, ist einfach nicht in Ordnung!
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