Nicht rechtskräftig

Kätzchen-Killer (18) muss für 7 Monate in Haft

Chronik
24.03.2023 06:00

Der Angeklagte fand sich zum wiederholten Male vor dem Richter und hat offenbar mit seiner Alkoholsucht ein veritables Problem. Eine Ausrede, deshalb ein Kätzchen brutal umzubringen, ist das aber nicht. Die Richterin in Steyr schickt den 18-Jährigen ins Gefängnis.

Wie kann man so etwas tun? Einem 13 Wochen alten Baby-Kätzchen den Hals durchschneiden und dann noch bei der Polizei den Unschuldigen mimen. Denn bei der Einvernahme durch die Exekutive hat ein 18-jähriger Steyrer behauptet, im Oktober des Vorjahres das getötete Kätzchen so vorgefunden zu haben. Wie die Klinge des Jagdmessers die Kehle durchtrennt hatte, konnte er nicht erklären. Am Donnerstag stand der 18-Jährige wegen Tierquälerei und gefährlicher Drohung in Steyr vor Gericht.

Leidet unter einem massiven Drogenproblem
Nicht das erste Mal, denn es war auch noch eine bedingte Strafe aus einer vorherigen Verurteilung offen. Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner erstellte ein Gutachten zum Täter, der trotz seiner jungen Jahre ein massives Alkoholproblem hat. Das Urteil der Richterin: sechs Monate „scharf“ für den Katzenmord, ein Monat dazu aus der alten Strafe widerrufen - macht zusammen also sieben Monate Gefängnis - , und Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher. Diese ist aber nur für Alkoholiker, nicht für Drogensüchtige möglich.

Der 18-Jährige nahm die Strafe - für Tierquälerei wären bis zu zwei Jahre  sofort an, der Staatsanwalt gab noch keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil  noch nicht rechtskräftig. Meldet die Staatsanwaltschaft Berufung an, kann es in diesem Fall nur die Bestätigung des Urteils oder eine Anpassung nach oben geben.

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