Körberlgeld

Still und leise die Gebühren erhöht? Das kannst du tun

Wirtschaft
01.09.2011 18:45
Ein Blick aufs Konto zeigt dir, dass etwas nicht stimmt: Vergangenes Monat hat die Abrechnung noch 25 Euro ausgemacht, dieses Monat zahlst du auf einmal 30 – warum das? Dem gilt es auf den Grund zu gehen. Denn viele Firmen verdienen sich mit der Inaktivität ihrer Kunden ein schönes Körberlgeld dazu.

Gerechtfertigt?
Zunächst solltest du dir eine Rechnung für einen Vergleichsmonat ausdrucken. Am besten der gleiche Monat aus dem Vorjahr und der unmittelbare Vormonat. Dann kannst du die Abrechnungen einmal ganz genau unter die Lupe nehmen, wo die Unterschiede liegen. Hat sich am Tarif oder der Abrechnungsperiode nichts geändert, dann solltest du dich an die Hotline des Unternehmens wenden und nachfragen. Und wenn du auf einmal einen neuen Tarif bekommen hast oder einen unerklärbaren Mehrverbrauch gehabt hättest – dann erst recht nachfragen.

Nicht abwimmeln lassen
Viele Unternehmen versuchen dann mit fadenscheinigen Argumenten den Kunden wieder loszuwerden. Lass dir nicht einreden, du hättest einer Tarifänderung zugestimmt, wenn du das gar nicht getan hast.

Änderungskündigungen sind zwar grundsätzlich zulässig. Das Unternehmen muss jedoch seine Kunden schriftlich von der Neutarifierung in Kenntnis setzen und eine angemessene Einspruchsfrist einräumen, innerhalb derer man es unter normalen Umständen schafft, sich zu melden. In der Regel wird die Neutarifierung so gelöst, dass man Kunden die Möglichkeit gibt, im alten Tarif zu bleiben. Alle, die sich bis zum angegebenen Stichtag nicht melden, werden automatisch auf den neuen Tarif umgestellt. Bist du damit nicht einverstanden, so musst du den Vertrag kündigen. Du solltest daher jegliche Post, die du von den Vertragspartnern bekommst, immer aufmerksam lesen. Was wie Werbung aussieht, ist oft eine versteckte Vertragsänderung.

Zulässige Änderungen sind jene, die einfach nur eine Indexanpassung vornehmen, sofern dies in den Geschäftsbedingungen zu diesem Vertrag aufgenommen wurde. Der Index, nach dem sich die Höhe der Anpassung richtet, muss hierfür klar definiert sein. Weiters muss sich die Änderung in einem nachvollziehbaren Maß und einer realistischen Größenordnung bewegen. Bist du damit nicht einverstanden, so bleibt dir wieder nur eine Kündigung des Vertrags.

Sind die Mehrkosten durch Leistungen entstanden, die du nicht genutzt hast, dann wird es schon etwas komplizierter, denn dann musst du den Nachweis antreten, dass du diese Kosten tatsächlich nicht verursacht hast. Und das endet nicht selten bei Gericht. Eine Rechtsschutzversicherung ist hier sehr hilfreich.

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