Der Geschäftsführer einer steirischen Pflegeagentur wurde wegen Schwarzarbeit angeklagt. Er hatte 208.000 Euro von Familien kassiert, die Pflegerinnen aber nie offiziell angemeldet. Auch ein zweiter Mann wurde angeklagt. War er Geschäftspartner oder nur Fahrer?
Es sind massive Vorwürfe, die gegen den Geschäftsführer und den Subunternehmer einer steirischen Pflegeagentur erhoben werden: 243 Personen - hauptsächlich aus Bosnien und Serbien - sollen sie innerhalb von zwei Jahren an Familien von Pflegebedürftigen vermittelt haben. Ohne dass die Betreuer eine Gewerbeberechtigung hatten oder gemeldet waren.
28 Konten wurden von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geöffnet, 30.000 Zahlungsvorgänge zurückverfolgt und 6000 Telefonate ausgewertet. Der Geschäftsführer, der von Anwalt Bernhard Lehofer verteidigt wird, ist teilgeständig. Er will statt der über 200.000 Euro aber „nur“ 78.000 Euro Schwarzgeld erwirtschaftet haben. Verbucht wurde das Geld übrigens auf Listen mit Namen „Kurz“, oder „ÖVP“ - zum Spaß.
Immer wenn mein Mandant Schwarzgeld kassiert hat, hat er Ihnen ein Mail mit Namen und Summe geschrieben. Warum? Weil sie die Hälfte bekommen haben.
Verteidiger Bernhard Lehofer zum Zweitangeklagten
Der zweitangeklagte Geschäftspartner ist nicht geständig. Er will nur Fahrer gewesen sein und auf Anweisung des Chefs gehandelt haben. Dessen Verteidiger Bernhard Lehofer widerspricht: „Mein Mandant hat Ihnen minutiös in 120 E-Mails mitgeteilt, wann und von wem wie viel Schwarzgeld kassiert wurde. Warum sollte er das tun, wenn Sie nicht beteiligt gewesen wären?“
Ein Urteil soll es frühestens Ende März geben.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.