Höhere Preise

VSV zieht gegen Verbund vor Gericht

Wirtschaft
17.01.2023 12:58

Der Verbraucherschutzverein (VSV) will wegen der angekündigten Preiserhöhungen des Verbunds vor Gericht ziehen. Wie berichtet, erhöht der Energieversorger per 1. März den Strompreis für seine bestehenden Haushalts- und Gewerbekunden. Für neue Kundinnen und Kunden werden die Tarife hingegen gesenkt.

Der Arbeitspreis für bestehende Haushaltskundinnen und Haushaltskunden steigt im März auf 23,9 Cent pro Kilowattstunde netto beziehungsweise 28,68 Cent brutto. Das ist zugleich der Wert, der künftig für die Grundversorgung verlangt wird. Hier handelt es sich um ein Plus von 80 Prozent. Laut einer Verbund-Sprecherin hat der Energieversorger für Kundinnen und Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten einen Härtefallfonds in der Höhe von zehn Millionen Euro eingerichtet. Zudem verwies sie auf den Verbund-Stromhilfefonds der Caritas für Menschen, die in Österreich von Energiearmut betroffen sind.

Stromkostenbremse fängt vieles ab
Für durchschnittliche Bestandskundinnen und Bestandskunden mit einem Jahresstromverbrauch von 3500 Kilowattstunden bedeutet die Preiserhöhung monatliche Mehrkosten von fünf Euro (inklusive Umsatzsteuer). Die Bundesstrompreisbremse, die bis zu einem Jahresverbrauch von 2900 Kilowattstunden gilt, fängt vieles ab. Mehr als die Hälfte der Verbund-Kundinnen und -kunden hat einen niedrigeren Verbrauch und dadurch gar keine höheren Energiekosten. Die Energiekosten machen jedoch nur etwa die Hälfte der Rechnung aus, der Rest entfällt auf Netzgebühren, Steuern und Abgaben.

(Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)

Als Grund für die monatlichen Mehrkosten nannten Vertreterinnen und Vertreter des Unternehmens höhere Beschaffungskosten. Für neue Kundinnen und Kunden könnten die Preise deshalb reduziert werden, weil kurzfristiger auf die Preisbewegungen am Markt reagiert werden könne. 

Für den Verbraucherschutzverein (VSV) ist diese Begründung nicht ausreichend. „Der Verbund hat in seinen aktuellen Geschäftsbedingungen keine gesetzeskonforme Preisänderungsklausel, sondern verweist nur auf § 80 Abs 2a Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWOG). Weder im Vertrag noch in der Mitteilung der Preisänderung werden die Umstände der Erhöhung so konkret benannt, dass dem Gesetz Genüge getan würde“, sagte VSV-Obmann Peter Kolba in einer Aussendung. 

Weiterer offener Rechtsstreit
Der VSV will gegen den Verbund nun vor Gericht ziehen - unter anderem auch, weil der Arbeitspreis je Kilowattstunde für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung um über 80 Prozent erhöht wird. Im Dezember wurde bereits eine Klage zu der Frage eingereicht, ob alle Stromkundinnen und Stromkunden oder nur „Schutzbedürftige“ Anspruch auf den günstigen Grundversorgungstarif haben.

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