Nachdem schwere Foltervorwürfe gegen einen Lehrgangsleiter an der Theresianischen Militärakademie in Wiener Neustadt erhoben worden waren, stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nun ein. Das bestätigt Michael Bauer, Sprecher des Bundesheeres, am Montag. „Die Vorwürfe haben sich in Luft aufgelöst“, so Bauer.
Wie die „Krone“ bereits im November berichtet hatte, wurde dem Offizier u.a. Folter, Nötigung und Amtsmissbrauch im Rahmen einer Übung im vergangenen Februar vorgeworfen. Diese fand im Zuge des sogenannten Truppenoffizierslehrgangs statt, es handelte sich offenbar um eine Art Kriegsgefangennahme. Das Einverständnis seitens der betroffenen Teilnehmer wurde dazu jedoch nicht eingeholt - sich der Übung entziehen konnte man sich auch nicht so einfach.
In einer anonymen Sachverhaltsdarstellung, die die Offiziersausbildung im vergangenen November in Misskredit brachte, stand, in der Übung sollen sich menschenunwürdige Szenen zugetragen haben. Man hätte von „Qual, Folter und seelischer Misshandlung“ gesprochen.
Betroffene Soldaten distanzieren sich von Vorwürfen
Bei einer nun veröffentlichten Stellungnahme gaben 71 von 85 Fähnrichen des Jahrgangs kund, dass sie sich von den Anschuldigungen distanzieren würden: „Es ging um eines der schwierigsten Szenarien, welches einem Soldaten in einem Einsatz widerfahren kann - die Kriegsgefangenschaft.“
Nun hatte auch die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt das Verfahren gegen den Offizier eingestellt, das bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Erich Habitzl gegenüber dem „Kurier“. Gegen den Lehrgangsleiter wurde neben Amtsmissbrauch, Nötigung und Folter auch wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit ermittelt. Laut Angaben von Bauer hätte die Justiz jedoch kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Ausbilders erkannt.
Vorgänge hätten den NATO- und EU-Standards entsprochen
Laut Habitzl hätten die Vorgänge bei der Übung den NATO- und EU-Standards aus dem gültigen Dienstbefehl für die SERE-Ausbildung (Survive, Evade, Resist, Extract Anm.) entsprochen. Diese habe den Zweck, die Eignung zum Berufssoldaten im Offiziersrang zu überprüfen und auf Extremsituationen im Einsatz vorzubereiten.
Rollenspiele als Teil der Ausbildung infolge des Dienstbefehls schließt Strafbarkeit im Sinne der Freiheitsentziehung und entwürdigender Behandlung nach dem Militärstrafgesetz aus.
Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt Erich Habitzl
Die Lehrgangsteilnehmer seien somit keine Gefangenen im Sinne des Strafgesetzbuches, erklärt Habitzl. Allfällig behauptete Nötigungen seien im Hinblick auf die hier spezifischen Ausbildungsrichtlinien und Ausbildungsziele gerechtfertigt. „Rollenspiele als Teil der Ausbildung infolge des Dienstbefehls schließt Strafbarkeit im Sinne der Freiheitsentziehung und entwürdigender Behandlung nach dem Militärstrafgesetz aus“, sagt Habitzl.
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