Gutachten zu Attentat

DNA auf Waffen, aber keiner will sie berührt haben

Gericht
11.01.2023 18:04

Vor allem durch DNA-Spuren konnten die Angeklagten im Wiener Landesgericht mit dem Attentäter des Wiener Terroranschlags in Verbindung gebracht werden. Sachverständige Dr. Christina Stein gibt im Prozess Aufschluss über gefundene Profile - welche nicht wenige waren ...

Zahlreiche Tage wurde im Prozess gegen mutmaßliche Mittäter des Wiener Attentäters bereits verhandelt. Die Angeklagten kamen zu Wort, Zeugen schilderten ihre Verhältnisse zu den sechs Männern und zu Kujtim F. Er richtete am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt ein Blutbad an. Vier Menschen ließen ihr Leben, 23 weitere wurden schwer verletzt. Von der WEGA wurde der Attentäter letztendlich erschossen. 

Sturmgewehr und Pistole voll mit DNA
Kujtim F. hinterließ in der Wiener Innenstadt eine Spur von Munition und Patronen. Diese und die beiden Tatwaffen - ein Sturmgewehr und eine Pistole - untersuchte Sachverständige Dr. Christina Stein auf DNA-Spuren. Genau wie die Sprengstoffgürtelattrappe, die Bauchtasche des Schützen und diverse Gegenstände aus seiner Wohnung. Und die Expertin wurde fündig: Vor allem das Profil des 28-jährigen Viertangeklagten war großteils auf den Waffen und sonstigen Dingen. Er wohnte in den Wochen vor dem Anschlag bei Kujtim F.

Genmaterial von zwei weiteren Angeklagten gefunden
Auch DNA-Spuren des 22-jährigen Zweitangeklagten konnten festgestellt werden. Zwar weder auf dem Sturmgewehr noch auf der Pistole, aber auf Gegenständen, die der Attentäter beim Anschlag bei sich trug. Laut Anklage soll der 22-Jährige die Stunden vor dem Blutbad mit Kujtim F. verbracht haben. Der 32-jährige Fünftangeklagte soll nicht so eine enge Beziehung mit dem Schützen geführt haben - dennoch war seine DNA auf den Patronen gefunden worden. Auf jenen, die in den Wiener Straßen verteilt waren, aber auch auf Munition, die noch im Sturmgewehr und der Pistole war.

Zitat Icon

Die DNA bleibt so lange erhalten, bis sie nicht anderweitig manipuliert wird.

Dr. Christina Stein, DNA-Sachverständige

Der 32-Jährige habe dem Attentäter das Sturmgewehr besorgt. Er sei zwar ein Waffenhändler, hätte von einem möglichen Terroranschlag aber nichts gewusst. Das vorhandene DNA-Profil erklärt die Gutachterin: „Die DNA bleibt so lange erhalten, bis sie nicht anderweitig manipuliert wird.“ 

Verteidigung bringt eigenen Gutachter mit
Die Verteidigung redet von „Sekundärübertragung“. Fingerabdrücke hätte es nämlich keine gegeben, weder auf den Tatwaffen noch anderen Gegenständen. Die gab es aber auch nicht von dem Attentäter, der sowohl das Sturmgewehr als auch die Pistole nachweislich verwendete. Anwalt Elmar Kresbach - Verteidiger des Viertangeklagten - möchte es aber genau wissen. Die Anklage gegen seinen Mandanten stütze sich nämlich hauptsächlich auf jenes DNA-Gutachten.

Also brachte er seinen eigenen Sachverständigen mit: Cornelius Courts, Professor am Institut für Rechtswissenschaften der Universität Köln. Er kritisierte das bestehende DNA-Gutachten scharf. Die geltenden Maßstäbe seien nicht eingehalten worden. Laut Staatsanwaltschaft ist aber ein Fehlen von Fingerabdrücken noch lange kein Grund, eine Mittäterschaft des Viertangeklagten auszuschließen.

Am 12. Jänner wird der Prozess mit einer Videokonferenz in die Slowakei, wo der gescheiterte Munitionskauf des Attentäters stattgefunden hat, fortgesetzt.

 Kronen Zeitung
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