Bei Nikotinbeuteln

Kinderanwaltschaft ortet Lücken beim Jugendschutz

Tirol
19.11.2022 18:00

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ortet in Sachen Nikotinkonsum Mängel beim Tiroler Jugendschutzgesetz. Und sie mahnt Schutzkonzepte in allen Jugendeinrichtungen ein.

Im Tiroler Jugendschutzgesetz ist festgehalten, dass kein Alkohol oder Tabak an Kinder und Jugendliche unter einer bestimmten Altersgrenze abgegeben werden dürfe. Für Tirols Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser greift das zu kurz. Sie verweist auf tabakfreie Nikotinbeutel.

Aufputschmittel voll in Mode
Diese Aufputschmittel, mit denen Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen wird, sind in Mode. „Sie sind aber im Tiroler Jugendschutzgesetz nicht erfasst“, kritisiert die Jugendanwaltschaft und regt eine Gesetzesänderung an. In anderen Bundesländern gibt es bereits Altersgrenzen für Kauf und Konsum von Nikotinbeuteln.

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Kinderrechte sind in der Verfassung verankert. Das Wohl der Kinder hat immer Vorrang. Dass es in der Praxis jedoch Mängel gibt, erfahren wir täglich bei unserer Arbeit.

Tirols Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser

Kritisiert werden auch die neuen Bestimmungen zu Testkäufen, bei denen überprüft wird, ob Betriebe den Jugendschutz einhalten. Zuständig sind dafür die Interessenvertretungen der Betriebe. Diese würden Testkäufe wohl „eher nicht“ eigeninitiativ durchführen, meint Harasser und fordert eine eigene Einrichtung, die die Testkäufe im Auftrag des Landes durchführt.

Zahlreiche Forderungen am Tag der Kinderrechte
Zu den Änderungen im Jugendschutz kommen weitere Forderungen zum Tag der Kinderrechte am 20. November. Die Jugendanwaltschaft setzt sich für verpflichtende Schutzkonzepte in allen Institutionen ein, in denen mit Kindern gearbeitet wird – auch in Freizeitvereinen. 

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