Einstimmiges Urteil

20 Jahre Haft für Messer-Mord an Seniorin (81)

Salzburg
08.11.2022 17:29

Nach zwei Verhandlungstagen entschieden die Geschworenen im Landesgericht Salzburg am späten Dienstagnachmittag einstimmig: Schuldspruch wegen Mordes! Für 20 Jahre soll der angeklagte Salzburger (62) ins Gefängnis. Weil er eine Seniorin (81) brutal mit 28 Stichen getötet haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Die Frau war eine Perle, eine ganz Liebe. Sie würde nicht einmal eine Ameise zertreten“, beschrieb die Hausmeisterin das Mordopfer, Eleonore A., am Dienstag beim zweiten Prozesstag im Landesgericht. Die Zeugin betreut seit Jahren mit ihrem Mann das 96-Parteien-Wohnhaus in der Gorianstraße: Dort hatte das Opfer gelebt, zurückgezogen und allein. Und dort in einer 35-Quadratmeter-Wohnung ist die 81-Jährige mit 28 Messerstichen getötet worden. „Sie war auch misstrauisch, vorsichtig und total ängstlich“, meinte eine Bekannte.

„Kommissar DNA“ entlarvte, wie berichtet, den damaligen Nachbarn (62) Monate später als mutmaßlichen Mörder. Vor dem vorsitzenden Richter Günther Nocker leugnete der pensionierte Arbeiter den Mordvorwurf: „Ich hatte null Kontakt“ mit dem Opfer, betonte der selbst auch zurückgezogen und allein lebende Mann.

„Er war die letzten zwei Jahre komisch und hat sich verändert“, sagt die Hausmeisterin und spricht über Beschwerden des Angeklagten wegen Schmutz im Stiegenhaus. „Er hat die Flecken im Stiegenhaus gezählt.“ Dass ihn Unordnung „wahnsinnig aufregen“ könne, fiel Prozessbeobachtern auf.

Urteil ist nicht rechtskräftig
Noch am Vortag hatte Staatsanwältin Elena Haslinger betont: „Der Täter hat den Tatort penibel geputzt.“ Trotzdem: 14 DNA-Spuren des 62-Jährigen fanden Beamte am Tatort und sogar unter den Fingernägeln des Opfers. Der Angeklagte meinte, sein Genmaterial sei über Handschuhe von jemand anderem eingeschleust worden. Und er kritisierte sogar den DNA-Experten der Gerichtsmedizin. Das mögliche Motiv: ein völliges Rätsel. Dennoch erkannten alle acht Geschworenen einen Mord und stimmten auf schuldig. 20 Jahre soll der Angeklagte absitzen - nicht rechtskräftig.

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