Nach der Krawallnacht in Linz gibt’s Forderungen nach verschärften Polizeibefugnissen. Ein Linzer Strafrechtsprofessor sieht darin aber wenig Ansatz.
Die Krawall-Chaoten der Halloween-Nacht haben sich übers Internet organisiert. Offenbar unbemerkt von der Polizei, die dann rund 170 Einsatzkräfte zusammenzog, als die Lage aus dem Ruder lief. „Weite Teile der Bevölkerung gehen davon aus, dass die Polizei im Internet und insbesondere in sozialen Medien alles mitliest und überwacht. Bei konkreten Verdachtslagen können wir das auch. Aber das Internet ohne Anlass oder konkreten Verdacht zu ,bestreifen‘, ist nicht erlaubt“, sagt Landespolizeidirektor Andreas Pilsl, der sich hier konkrete Änderungen wünscht. Denn eine präventive Dauer-Überwachung von konkreten Personen oder das Ausspähen von „Klarnamen“ hinter Nicknames ist nicht erlaubt.
Grenze zu Bespitzelung dünn
„Bei präventiver Überwachung muss man sich fragen, wie weit es da noch bis zur Bespitzelung ist. Denn jeder hat seine Leichen im Keller, und jeder könnte verdächtig sein, wenn man nur lange genug schaut“, ist der Linzer Strafrechts-Experte Alois Birklbauer nicht davon überzeugt, dass die Polizei mehr Rechte braucht: „Die hat sie eigentlich schon. Und im Internet ein Profil ansehen darf jeder. Weitergehende Maßnahmen sind bei Verdachtslagen dann ohnehin erlaubt.“ Es gehe vielmehr darum, die konkreten Bedrohungen zu erkennen und von reinem „Herumgeschreibe“ zu unterscheiden.
Jeder von uns kann im Internet auf Streife gehen und nachsehen, wer was postet. Wenn dann eine konkrete Bedrohungslage erkennbar ist, gibt es ausreichend Möglichkeiten für die Polizei.
Universitätsprofessor Alois Birklbauer, Leiter des Instituts für Strafrecht an der JKU
„Hier braucht es vielleicht mehr Kompetenz und Schulung“, sagt der Jurist. Und mehr Personal, das die Szene nicht nur auf der Straße, sondern auch in sozialen Medien im Blick behält. „Wir haben den höchsten Personalstand seit Jahrzehnten, auch im Zentralraum“, sieht Polizeichef Pilsl jedoch keinen aktuellen Bedarf, sein Team stärker aufzurüsten.
Debatte über Strafmündigkeit
Weitere Debatten widmen sich auch der Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit, denn ein Teil der Randalierer in der Halloweennacht war jünger als 14 Jahre. Damit nicht genug, ereigneten sich erst in den vergangenen Tagen weitere Delikte, die von 13-Jährigen verübt wurden. Jurist Birklbauer zeigt sich im Gespräch mit der „Krone“ jedoch skeptisch, ob eine Herabsetzung des Alters der Strafmündigkeit einen Abschreckungseffekt hätte.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.