Davids Eltern:

Mildere Strafen für die Ärzte sind „eine Zumutung“

Salzburg
20.10.2022 08:00

Der Aktendeckel im Fall David ist nach vier Jahren zu. Das Oberlandesgericht Linz hat die Strafe für die zwei Ärzte beim Berufungsprozess reduziert. Davids Eltern zeigen sich darüber enttäuscht.

Der Saal 208 im Oberlandesgericht Linz am Mittwoch, 13 Uhr. Der Beginn der lang erwarteten Berufungsverhandlung im Fall David – mehr als ein Jahr nach dem Ersturteil des Landesgerichtes Salzburg. Damals hatte die Richterin die behandelnden Ärzte von David zu Bewährungsstrafen wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. 16 Monate für den Anästhesisten, acht für den Kinderchirurgen. Und jetzt fordern beide wieder Freisprüche.

„Menschliche Tragik“
Die Verteidiger sind überzeugt: Die Ärzte haben nur ihre Arbeit gemacht. „Die Verkettung von mehreren Nachlässigkeiten bzw. Fehlern war nicht vorhersehbar“, ist beim Prozess zu hören. Danach spricht der Oberstaatsanwalt von einem „verursachten Leid, das unermesslich ist“. Und von „menschlicher Tragik“.

Komplikationen nach Mini-OP
Zur Erinnerung: David war im April 2018 gerade mal 17 Monate alt, als ihn seine Eltern wegen eines Blutschwamms an der linken Wange ins Salzburger Uniklinikum brachten. Die Ärzte wollten die Wunde veröden - eigentlich ein Bagatellen-Eingriff. Die Eltern aber wiesen darauf hin, dass der Sohn zuvor reichlich gegessen hatte. Trotzdem wurde die Narkose durchgezogen.

Nach dem 1-Minuten-Eingriff kam es zu folgenschweren Komplikationen: Erbrochenes in der Luftröhre, massiver Sauerstoffverlust und Reanimation. David erlitt Hirnschäden und starb zehn Tage später.

„Ein sorgfältig handelnder Arzt hätte anders gehandelt“, betont Andrea Blum, die vertretende Opfer-Anwältin vom Weißen Ring. Sie fordert eine Bestätigung der Ersturteile. Noch bevor sich der dreiköpfige Richter-Senat zurückzieht, findet der Anästhesist noch einige Schlussworte: „Meine Intention war zu helfen. Es überfordert meine emotionalen Grenzen, dieses Leid nachzuempfinden.“

Nur fahrlässige Tötung statt grobe
Das Berufungsgericht sei nicht dazu da, die Verhandlung zu wiederholen, sondern um es formal und rechtlich zu prüfen. Es sind klare Worte des Vorsitzenden Richters, Günther Winsauer. Er meint bei der Urteilsbegründung auch: „Man hätte später operieren können.“ Beim Kinderchirurgen nimmt das Gericht statt einer groben Fahrlässigkeit nur das Grunddelikt der fahrlässigen Tötung an. Der Mediziner, der Davids OP anordnete, bekommt zwei Monate bedingte Haft.

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Wir sind enttäuscht. Für uns bleibt der Verlust von David ein Leben lang. Es ist ein Wahnsinn, wie mit uns umgegangen wird. Es ist einfach unmenschlich.

Thomas G. und Edda P., Davids Eltern

Neun Monate für Anästhesist
Beim Anästhesisten wird nur die Strafe herabgesenkt: auf neun Monate. Hauptgrund dafür: die überlange Verfahrensdauer. Die Urteile sind nun rechtskräftig. In einer ersten Reaktion zeigen sich Davids Eltern gegenüber der „Krone“ enttäuscht: „Es ist eine Zumutung, dass ein ohnehin mildes Urteil noch einmal reduziert wird.“ Nun ist die Disziplinarbehörde der Ärztekammer an der Reihe: Den verurteilten Ärzten droht ein Berufsverbot.

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