Prozess in Feldkirch

Zweite Chance für Schüler

Vorarlberg
15.10.2022 14:10

Mit einer Diversion endete am LG Feldkirch der Prozess um einen 14-jährigen Schüler aus dem Raum Bregenz, der einen anderen Burschen im Zuge eines Streits verletzt hatte.

Es war ein Versehen. Ich habe den ja nur zum Spaß geschubst„, rechtfertigt sich der Angeklagte. Worauf Richter Dietmar Nußbaumer entgegnet: “Junger Mann, ich sag Ihnen mal was: Spätestens, wenn sich einer das Handgelenk bricht, ist der Spaß vorbei. Hätten Sie die Tat mit Absicht gemacht, säßen wir jetzt vor einem Schöffengericht und Ihnen würden bis zu eineinhalb Jahre Haft drohen."

Soll heißen, der Schüler muss lernen, Verantwortung zu tragen. Denn es ist nicht das erste Mal, dass der Bursche mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Schwere Sachbeschädigung und Einbruchsdiebstähle gehen bereits auf sein Konto. Da er damals noch unter 14 Jahre alt war, war er auch nicht strafmündig. Weshalb die Delikte für ihn nie ein gerichtliches Nachspiel hatten. Jetzt sieht die Sache anders aus.

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Junger Mann, ich sag Ihnen mal was: Spätestens, wenn sich einer das Handgelenk bricht, ist der Spaß vorbei. Hätten Sie die Tat mit Absicht gemacht, säßen wir jetzt vor einem Schöffengericht.

Richter Dietmar Nußbaumer spricht dem Angeklagten ins Gewissen

Im Februar wird auf einem Schulhof in Bregenz ein Schüler von einem anderem attackiert. Woraufhin sich der Angeklagte einmischt - aber nicht, um dem Opfer zu helfen, sondern um dieses ebenfalls zu peinigen. Er stößt den körperlich Unterlegenen zu Boden, dieser bricht sich beim Aufprall das Handgelenk. Ein erster Prozess wegen schwerer Körperverletzung endet damals für den 14-jährigen Schubser mit einer Diversion und 30 Sozialstunden, die er leisten muss. Weil er jedoch kurz vor vor dem Ziel das Handtuch wirft und die restlichen fünf Sozialstunden nicht absolviert, wird der Prozess neu aufgelegt.

Da der Bursche Besserung gelobt und bereit ist, dem Opfer ein Teilschmerzensgeld über 500 Euro zu zahlen, lässt der Richter noch einmal Milde walten. So endet die Verhandlung abermals mit einer außergerichtlichen Einigung. Heißt, dem Schubser bleibt ein Eintrag ins Strafregister erspart. Nun wird dem Früchtchen ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. 

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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