Arbeitsunfall

Kranführer stürzte ab: Prozess gegen Dachdecker

Gericht
05.10.2022 16:00

Es war der erste Arbeitstag des Leasing-Arbeiters aus Tschechien als Kranführer in Bregenz.  Es sollte auch sein letzter werden: Der 37-Jährige stürzte vom noch nicht fertig gestellten Dach eines Hochregal-Lagers. Er dürfte eine Ausnehmung im Blechdach übersehen haben, die kurz zuvor von zwei Dachdeckern hineingeschnitten worden war. Der Kranführer stürzte 36 Meter in die Tiefe und war auf der Stelle tot. Angeklagt sind nun die Dachdecker und der Geschäftsführer des Spenglereibetriebes.

Laut Strafantrag war auf dem Dach keine Absturzsicherung angebracht. Und: der Kranführer soll „unberechtigt“ darauf unterwegs gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Geschäftsführer vor, „es unterlassen zu haben, ein arbeitstechnisches Sicherheitsdokument zu erstellen.“ Heißt, mit der Leasingfirma in Tschechien die arbeitstechnischen Risiken abzuklären und die Arbeiter darauf aufmerksam zu machen. Zumal der Kranführer nicht Deutsch sprach …

Nur ein Loch nicht gesichert
Vor Gericht in Feldkirch (Vbg.) erschien nur einer der angeklagten Dachdecker - ebenfalls Leasingarbeiter, aus Deutschland, und nur angelernt. Und der Geschäftsführer des Betriebes. Deren Anwalt Bernd Widerin widersprach gleich der Anklage: „Dem Kranführer wurde gesagt, dass er sich im gesperrten Bereich nicht aufhalten dürfe. Und er müsste sich angurten.“ Für ihn ist der Arbeitsunfall eine „Verkettung widriger Umstände, ohne Opfer-Bashing betreiben zu wollen.“ Die Dachdecker hätten alle 35 Löcher auftragsgemäß gebohrt. Aber hier sitzen nicht der Bauarbeiter oder der Baukoordinator. Man brauche einen Schuldigen nach dem Motto „den letzten beißen die Hunde.“ Nur ein einziges Loch sei nicht gesichert gewesen - und auch nur deshalb, weil man noch weiterarbeiten musste und Werkzeug holen musste.

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Wir haben geschrien und ihn mit Gesten aufgefordert, das Dach zu verlassen. Wir wollten weiterarbeiten, da hörten wir schon den Aufprall.

Angeklagter Dachdecker vor Gericht

Arbeitsbereich war abgesperrt
Der Dachdecker bekennt sich nicht schuldig:  „Der Kranführer hat uns den ganzen Tag beim Arbeiten zugeschaut. Unser Arbeitsbereich war abgesperrt. Beim letzten Loch hatten wir eine Latte entfernt, weil wir selber ein- und aussteigen mussten. Irgendwann kam der Kranführer in den abgesperrten Bereich. Wir haben geschrien und ihn mit Gesten aufgefordert, das Dach zu verlassen. Wir wollten weiterarbeiten, da hörten wir schon den Aufprall.“

Es wird vertagt - ein Sachverständiger muss gehört werden.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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