Aus dem Gericht

Bursche vergewaltigte Freundin (15)

Vorarlberg
24.09.2022 09:30

Die Jugendliche spricht von Vergewaltigung, ihr 16-jähriger Ex-Freund von Versöhnungssex. Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch hieß es am Ende für den Angeklagten, schuldig, im Sinne der Anklage.

Mit einer Unschuldsmine, als könne er kein Wässerchen trüben, nimmt der 16-Jährige auf der Anklagebank Platz. Doch der Schein trügt. Schon im vergangenen Jahr wegen Nötigung und gefährlicher Drohung zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt, muss sich der Oberländer diesmal wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung und Vergewaltigung verantworten. Das Opfer, seine damalige Freundin. Ein bildhübsches Mädel, das mit ihren 15 Jahren an die Liebe geglaubt und die Auswüchse der toxischen Beziehung zu spüren bekommen hat.

Der Bursche wurde öfters gewalttätig
Im August des vergangenen Jahres ohrfeigt der Bursche seine Freundin und nimmt sie in den Schwitzkasten. Grund dafür ist seine Eifersucht. Das Mädchen verzeiht ihm. Vor drei Monaten zeigt der Angeklagte seiner Freundin erneut, wer der Meister ist. In seiner Unterkunft, kommt es wieder zu Gewalttätigkeiten, weil es ihm nicht passt, dass sie nachhause gehen will. Der Jähzornige schubst sein Opfer gegen die Tür und versetzt ihm mehrere Fußtritte.

Wenige Tage darauf erreicht der Albtraum der jungen Frau ihren Höhepunkt. Weil sie dem Angeklagten ihren PIN-Code für das Handy nicht verraten will, schlägt er mehrmals zu, nimmt die Eingeschüchterte erneut in den Schwitzkasten, würgt sie.

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"Ich werde dich jetzt vergewaltigen und mich dann selbst umbringen. Zieh dich aus, sonst schlage ich dich wieder"

Der Angeklagte zum Opfer

Er spricht von Versöhnungssex
Anschließend droht er ihr: „Ich werde dich jetzt vergewaltigen und mich dann selbst umbringen.“ Mit den Worten: „Zieh dich aus, sonst schlage ich dich wieder“, zwingt er sein Opfer in die Dusche und vergewaltigt es anal. Nach der Tat lässt er die Freundin zwar wissen, dass er sich nun etwas beruhigt habe. Doch statt von ihr abzulassen, vergewaltigt er sie abermals.

Im Prozess räumt der Angeklagte die „milderen Taten“ ein. Zur Vergewaltigung bekennt er sich nicht schuldig, behauptet, dass es sich um einvernehmlichen Versöhnungssex gehandelt habe. Der Schöffensenat glaubt ihm nicht. Das nicht rechtskräftige Urteil: 12 Monate auf Bewährung und 1440 Euro Geldstrafe. 

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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