Prozess in Wien

Autist (17) missbraucht: Krankenpfleger verurteilt

Wien
09.08.2022 13:12

Weil er sich in einer Einrichtung für Menschen mit Lernschwierigkeiten an einem zum Tatzeitpunkt 17-Jährigen wiederholt vergangen hatte, ist ein Krankenpfleger am Dienstag am Wiener Landesgericht verurteilt worden. Der Mann erhielt wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und sexuellen Missbrauchs einer psychisch beeinträchtigen Person zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt. Das Opfer bekam 1000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der bisher Unbescholtene nahm die Strafe an, obwohl er sich zuvor in seiner Einvernahme grundsätzlich nicht geständig gezeigt hatte. Der Pfleger hatte Ende August 2020 in der spezialisierten Einrichtung zu arbeiten begonnen, die eine 24-Stunden-Betreuung für bedürftige junge Menschen anbietet. Nur wenige Tage später wurde das Beschäftigungsverhältnis seitens des Dienstgebers wieder beendet, nachdem bekannt geworden war, dass der Pfleger mehrfach geschlechtliche Handlungen an einem 17 Jahre alten Burschen, einem Autisten, durchgeführt haben soll.

Er sei „teilweise schuldig, weil ich neben ihm gestanden bin“, sagte der Angeklagte zu Beginn seiner Befragung. „Vielleicht hab ich ihn berührt - aber ohne, dass ich es wollte“, meinte er weiter. Die gegen ihn gerichteten Anschuldigungen erklärte sich der Angeklagte folgendermaßen: „Das ist hundertprozentig die Intrige einer Kollegin. Dieses Kind war sehr beeinflussbar.“ Der 17-Jährige hatte besagter Kollegin erzählt, was passiert war, unabhängig davon erfuhr ein Wochenende später auch sein Vater von ihm von den Übergriffen.

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Vielleicht hab ich ihn berührt - aber ohne, dass ich es wollte.

Der Angeklagte

Der Vater und die Pflegerin bekräftigten vor Gericht ihre Aussagen vor der Polizei. Der Frau war auch aufgefallen, dass der Angeklagte den 17-Jährigen „Schatzi“ nannte. „Ich hab nicht ,Schatzi‘, nur ,Kleiner‘ gesagt“, meinte dazu der 64-Jährige. „Ist das ein normaler Umgangston?“, wunderte sich die Richterin. „Er ist kein Mann, er ist ein Kind“, bekam sie zur Antwort.

Nach wie vor als Krankenpfleger tätig
Der Mann ist übrigens nach wie vor als Krankenpfleger tätig, wie er auf Befragen der Richterin erklärte. Er bringt bei einer anderen, ebenfalls auf Patienten mit hohem Betreuungsbedarf spezialisierten Einrichtung 1500 Euro monatlich ins Verdienen. Dort sei er seit zwei Jahren beschäftigt, gab der 64-Jährige an.

Zur Anzeige war es übrigens erst auf Drängen des Vaters gekommen, wie dieser als Zeuge betonte. Die Einrichtung selbst hätte dessen Angaben zufolge von sich aus zunächst keine strafrechtlichen Schritte gegen den Pfleger in die Wege geleitet.

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