Betriebskosten

Experten: Nachforderungen unter die Lupe zu nehmen

Salzburg
09.08.2022 08:00

1509 Euro forderte ein Eigentümer an Betriebskosten für eine Mini-Bleibe nach. Die Arbeiterkammer hat Tipps für Betroffene.

Die Betriebskosten-Abrechnungen halten dieser Tage wohl für viele Salzburger Überraschungen bereit. Etwa für eine 33 Quadratmeter große Wohnung am Salzburger Hauptbahnhof wurden gar 1509 Euro an Betriebskosten vom Eigentümer nachgefordert (wir berichteten).

Martin Mariacher, Wohnrechtsexperte bei der Arbeiterkammer Salzburg (AK), weiß, wie bei unerwarteten Abweichungen vorgegangen werden kann. „Bei Betriebskostenabrechnungen ist es anzuraten, wenn Auffälligkeiten bestehen, die im Vergleich zum Vorjahr nicht bestanden haben, eine Belegeinsicht zu fordern“, sagt Mariacher. Werden dabei die Zweifel nicht ausgeräumt, rät der Experte noch einen Schritt weiter zugehen.

Bei Unstimmigkeiten Einspruch erheben
„Sollte sich ergeben, dass etwas unstimmig ist, ist es ratsam, einen Einspruch zu machen“, erklärt Mariacher der „Krone“.

Reparaturen stellen im Übrigen keine Betriebskosten dar – sie können den Mietern nicht verrechnet werden. „Sie sind nicht überwälzbar“, berichtet der AK-Experte.

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