Im Insolvenzverfahren der FC Wacker Innsbruck GmbH fand heute, Mittwoch, am Landesgericht Innsbruck ein Verhandlungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen statt. Über 120 Gläubiger brachten insgesamt rund Euro 16,5 Millionen Euro an Insolvenzforderungen bei Gericht zur Anmeldung. Der Insolvenzverwalter anerkannte davon rund 2,5 Millionen Euro.
„Dabei ist aber zu erwarten, dass im Laufe des Verfahrens noch ein weiterer, erklecklicher Betrag an Verbindlichkeiten festzustellen sein wird. Der Grund dafür liegt darin, dass öffentlich-rechtliche Gläubiger bis dato ihre Prüfungen noch nicht abgeschlossen haben und hier massive Nachforderungen im Raum stehen“, heißt es vonseiten des Kreditschutzverbandes.
„Muss von weiteren offenen Verbindlichkeiten ausgehen“
Man werde unterm Strich von rund 3,5 bis 4 Millionen Euro an offenen Verbindlichkeiten ausgehen müssen. „Abzuwarten bleibt auch, ob jene Gläubiger, deren Forderungen (immerhin zirka 14.000.000,00 Euro) bisher bestritten geblieben sind, einen separaten Rechtsweg bestreiten, um eine Anerkennung ihrer behaupteten Ansprüche zu erreichen“, so der KSV1870 in der Aussendung weiter.
Klaus Schaller, Leiter des KSV1870-Standortes in Innsbruck, zur wirtschaftlichen Entwicklung der FC Wacker Innsbruck GmbH vor Insolvenzeröffnung: „Bereits im ersten Halbjahr 2021 erwirtschafte die Schuldnerin eine Unterdeckung von über 400.000 Euro. In der Spielzeit 2021/2022 (Juli 2021 bis Mai 2022) stellt sich die Situation noch dramatischer dar. Hier verzeichnete die Schuldnerin einen Abgang von weit über 1 Million Euro. Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass spätestens mit 1. Juli 2021 bei der FC Wacker Innsbruck GmbH die Insolvenzvoraussetzungen vorlagen.“
Wie geht es mit dem Verein weiter?
In den nächsten Wochen werde sich entscheiden, ob im Verhältnis der Schuldnerin (GmbH) zum Verein FC Wacker Innsbruck eine tragfähige Lösung gefunden werden kann. „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei klar, dass alles getan werden muss, um den Schaden der Gläubiger in diesem Verfahren zu minimieren und den Vorgaben der Insolvenzordnung zu entsprechen.“














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