„Krone“-Ombudsfrau

Sind Schwedenöfen in der Wohnung möglich?

Ombudsfrau
27.07.2022 06:00

Teure Energiepreise, drohende Knappheit - so mancher denkt nun daran, in seiner Wohnung einen Kaminofen zu installieren. Bevor man zur Tat schreitet, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten!

Worüber bis vor Kurzem wahrscheinlich kaum ein Wohnungsmieter oder -inhaber nachgedacht hat, ist derzeit brandaktuell. Im wahrsten Sinne des Wortes. Viele überlegen, für ihre Wohnung einen Schwedenofen anzuschaffen, um von Gas, Strom und Fernwärme und deren Preisen zumindest beim Heizen unabhängiger zu sein. Auch Katharina H. aus Wien möchte dies, ist mit ihrem Wunsch aber auf Ablehnung gestoßen. „Der Rauchfangkehrer hat zwar grünes Licht gegeben, doch die Hausverwaltung legt sich quer. Können Sie uns helfen?“, schrieb Frau H. der Ombudsfrau.

Rauchfangkehrer ist zu konsultieren
Der österreichischen Innung der Rauchfangkehrer zufolge könnten Holzöfen und -herde beim Einsparen fossiler Energie einen wichtigen Beitrag leisten. Nicht überall gebe es aber die erforderlichen Voraussetzungen. Ist ein Kamin vorhanden, sei zunächst der zuständige Rauchfangkehrer zu kontaktieren. Dieser prüfe die Möglichkeit und die Eignung des Rauchfanges. Ist diese gegeben, stehe einem Anschluss nichts entgegen. Allerdings seien die jeweils geltenden Landesgesetze zu beachten. In Wien sei etwa der Anschluss an sogenannte Rauchgassammler aus mehreren Wohnungen möglich, in der Steiermark nur unter besonderen Bedingungen.

Muss Vermieter einverstanden sein?
Laut Juristen der Arbeiterkammer könne ein Vermieter den Einbau eines leichten Ofens ohne bauliche Umgestaltung des Bodens tatsächlich kaum verhindern, wenn ein Rauchfangkehrer sein OK gebe. Überhaupt dann, wenn ein Kamin allein benutzt werde. Bei Sammelkaminen sei das Einholen einer Zustimmung der Besitzer eher schon angebracht.

Die Feuerwehr über mögliche Gefahrenquellen
Die Berufsfeuerwehr Wien betont, dass für den Betrieb von Holzöfen auch eine brandfeste Unterlage und ein entsprechender Sicherheitsabstand zu Möbeln unabdingbar sei. Auch die Brennrückstände müssten fachgerecht entsorgt werden. Sprich: Erst, wenn die Asche kalt ist. Glutreste könnten Mülltonnen in Brand setzen.

Daher der dringende Rat der Ombudsfrau: Vor dem Kauf bitte einen Experten fragen!

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