2019 hat der Verfassungsgerichtshof die von der damaligen türkis-blauen Regierung beschlossene Kennzeichenerfassung aufgehoben. Nach mehr als vier Jahren startet Türkis-Grün einen neuen Anlauf für dieses Vorhaben. Das Innenministerium hat einen Gestzesentwurf, der der „Krone“ vorliegt, in Begutachtung geschickt.
Die Kennzeichenerfassung 2019 sah eine automatische Erfassung und Speicherung von Daten zur Identifizierung von Fahrzeugen und Fahrzeuglenkern vor. Der VfGH sah darin eine gravierenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Geheimhaltungsinteressen gemäß Datenschutzgesetz sowie das Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens. Das Gesetz wurde aufgehoben.
Keine Speicherung der Daten
Das neue Gesetz sieht nun keine Speicherung der Daten mehr vor, sondern eine sofortige Auswertung. Die Kennzeichenerkennungsgeräte gleichen den Fahndungsdatenbestand automatisch mit vorbeifahrenden Fahrzeugen bzw. deren Kennzeichen ab. Dadurch kann festgestellt werden, ob ein Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist oder sonstige Informationen über dieses Fahrzeug bestehen. Es wird aber nichts gespeichert.
Eine weitere Änderung soll der Polizei mehr Durchsuchungsbefugnisse geben. Derzeit kann die Sicherheitsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen für bestimmte Großveranstaltungen Durchsuchungsanordnungen erlassen. Es dürfen zum Beispiel alle Besucher beim Betreten eines Fußballstadions durchsucht werden.
Mit dem neuen Gesetz sollen Kontrollen etwa bei Drohungen mit Anschlägen auf touristische Sehenswürdigkeiten ausgeweitet werden können. Bisher war das nur bei einer Großveranstaltung möglich. Weiters sollen Rechtsanwälte, Notare oder Verteidiger in Strafsachen künftig Akteneinsicht bei den Landespolizeidirektionen auf digitalem Wege nehmen können.
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