Nach VW holt der Diesel-Skandal nun auch BMW ein: Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt hat beim 2-Liter-Motor in älteren BMW X3 eine verbotene Abschaltung der Abgasreinigung festgestellt. Dies hat der heimische Verbraucherschutzverein VSV aufgedeckt. Er startet nun eine Aktion, damit Betroffene Schadenersatz erhalten.
Konkret geht es vorerst um die Modelle X3 xDrive 20d und sDrive 18d der Baujahre September 2009 bis September 2014, die einen Dieselmotor des Typs N47D20 eingebaut haben. Laut der deutschen Kraftfahrtbehörde schaltet sich die Abgasreinigung in zu vielen Situationen ab. „Es wurde dadurch bis zu 40-mal mehr giftiges Stickoxid als die Grenzwerte zuließen in die Luft geblasen. Dadurch wurden Umwelt und die Gesundheit von Menschen massiv geschädigt,“ erklärt Daniela Holzinger, Obfrau des Verbraucherschutzvereins VSV.
VSV bereitet Sammelklage vor
Sie hat den entsprechenden Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes vom heurigen Jänner entdeckt. Betroffene können sich ab sofort der Sammelklage des VSV anschließen und kostenlos sowie ohne Risiko Anspruch auf Schadenersatz gegen BMW erheben.
Anmelden kann man sich unter https://www.verbraucherschutzverein.eu/bmw-dieselskandal
Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft beim VSV. Hat man eine Rechtsschutzversicherung, dann sucht der Verein über ihre Anwälte um Deckung der Klagskosten an. Ohne Rechtsschutzversicherung springt ein Prozesskostenfinanzierer ein, der dann im Fall eines zuerkannten Schadenersatzes 35 Prozent der Summe als Erfolgshonorar bekommt.
Chance auf Erfolg offenbar groß
Die Chancen dafür stehen laut Holzinger gut: „2015 ist der Dieselskandal von VW öffentlich geworden. Der Verbraucherschutzverein hat gegen VW bereits Urteile gewonnen und Schadenersatz einbringlich gemacht.“ Neben der Sammelaktion berät der VSV betroffene Fahrzeuglenker auch, wenn BMW bzw. mit ihm verbundene Werkstätten die Autos zu einem Update zur Reparatur der Abgas-Software auffordert, „hier ist Vorsicht für die Kfz-Besitzer geboten.“
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