Ermittlungen laufen

Tödlicher Verkehrsunfall wird zum Krimi

Kärnten
15.07.2022 05:55

Knalleffekt nach einem tragischen Vorfall in Spittal an der Drau: Wurde ein Bauhof-Mitarbeiter etwa mit Absicht überfahren? Das Opfer und der 75-jährige Lenker sollen einander gekannt haben. Die Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen.

Vergangenen Montag verlor ein Mitarbeiter des Wirtschaftshofes von Spittal auf einer Gemeindestraße sein Leben: Der 60-Jährige, der mehr als 20 Jahren im Dienst der Stadtgemeinde stand, wurde bei Mäharbeiten am helllichten Tag vom Wagen eines 75-Jährigen frontal gerammt und getötet. Der Lenker war nicht alkoholisiert, der Unfallhergang aufgrund der Umstände allerdings nicht ganz nachvollziehbar.

Dramatische Wende
Was zunächst nach einer Routinearbeit für die Polizei aussah, hat nun eine dramatische Wende erfahren, wie die Staatsanwaltschaft Klagenfurt der „Krone“ bestätigt: „Wir haben aufgrund neuer Verdachtsmomente exakte Unfallerhebungen beauftragt. Beim Opfer findet eine Obduktion statt, zusätzlich warten wir auf das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen“, so Sprecherin Tina Frimmel-Hesse.

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Es laufen Erhebungen zum Unfall und im Umfeld von Opfer und Lenker. Es besteht im Moment aber kein Mordverdacht.

Tina Frimmel-Hesse, Staatsanwaltschaft

Anlass für die ausgeweiteten Ermittlungen sind Aussagen von Zeugen, die behaupten, dass der Unfalllenker und der Getötete einander gekannt hätten, vor Jahren beim Wirtschaftshof der Stadt auch Kollegen gewesen seien. Auch von einer möglichen Feindschaft wird gemunkelt.

„Daher werden nun Familienmitglieder und Freunde von beiden Seiten befragt, um mehr über die persönlichen Verhältnisse herauszufinden“, verrät die stellvertretende Leiterin der Anklagebehörde. Das weitere Vorgehen in dem Kriminalfall hängt von den Ergebnissen der laufenden Einvernahmen und der technischen Untersuchungen ab.

Kein Mordverdacht, aber viele Rätsel
„Im Moment besteht kein Mordverdacht“, betont Frimmel-Hesse nachdrücklich. Denn natürlich bleibt derzeit auch die Möglichkeit, dass der Todeslenker selbst Opfer eines medizinischen Notfalls geworden sein könnte, der den Unfall ausgelöst hat. Auch ein Fahrfehler sei möglich. All das gelte es abzuklären. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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