15-Jähriger getötet

Von Polizeiauto überrollt: Gericht nicht zuständig

Salzburg
11.07.2022 12:35

Ein 15-Jähriger wurde im Lungau von einem Polizeiauto überrollt und getötet. Die Bezirksrichterin äußerte den Verdacht der groben Fahrlässigkeit. Der Anwalt des Polizisten kündigt Beschwerde an.

Die strafrechtliche Prüfung eines Unfalls im Salzburger Lungau, bei dem ein 15-jähriger Mopedfahrer auf der Flucht vor der Polizei von einem Streifenwagen überrollt und getötet worden ist, dreht sich allmählich im Kreis. Das Verfahren gegen den Polizisten war zunächst eingestellt, auf Antrag der Opferfamilie dann aber doch fortgeführt worden. Nun erklärte sich die Bezirksrichterin für nicht zuständig. Der Anwalt des Polizisten wird dagegen Beschwerde einbringen.

Teenager starb an der Unfallstelle
Der Unfall hat sich am 18. November 2021 in der kleinen Gemeinde Göriach im Salzburger Lungau ereignet. Der Bursch war mit einem unbeleuchteten Moped und offenbar zu schnell unterwegs, weshalb die Polizei mit Blaulicht und Folgeton nachfuhr. In Göriach flüchtete der Jugendliche auf einen Feldweg und kam zu Sturz. Der Lenker des Streifenwagens konnte nicht mehr rechtzeitig anhalten. Trotz Vollbremsung und eines Ausweichmanövers habe er die Kollision mit dem Moped und seinem Lenker nicht verhindern können, hieß es seitens der Polizei. Der Teenager starb noch an der Unfallstelle.

Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen den Lenker des Streifenwagens ein, stellte das Verfahren aber im Februar ein, weil sich keine Anhaltspunkte für ein der Straßenverkehrsordnung oder sonst den Regeln des Straßenverkehrs widersprechendes Verhalten und somit (grob) fahrlässiges Handeln des Genannten ergeben habe.

Auf Wunsch der Familie des 15-Jährigen brachte Opferanwalt Stefan Rieder einen Fortführungsantrag beim Landesgericht ein. Ein Drei-Richter-Senat ordnete daraufhin im April die Fortführung des Verfahrens an. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wieder und brachte am 19. Mai beim Bezirksgericht Tamsweg Strafantrag gegen den Beamten wegen fahrlässiger Tötung ein. Und jetzt erklärte sich die Bezirksrichterin für nicht zuständig: Es bestehe nämlich der Verdacht, dass der Polizist „grob fahrlässig“ gehandelt habe. Dieses Delikt sieht aber einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft vor, weshalb das Bezirksgericht nicht zuständig sei, heißt es im Beschluss des Bezirksgerichts.

„Drei Juristen und drei Meinungen“, sagte der Anwalt des Polizisten, Kurt Jelinek, am Montag zur APA. Er kündigte eine Beschwerde gegen den Beschluss an.

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