Todraser vor Gericht:

„Tut mit leid, ich hab‘ ihnen Liebstes genommen“

Oberösterreich
06.07.2022 15:22

Ein 50-Jähriger, der am 1. April im Mühlviertel einen tödlichen Unfall verursacht haben soll, musste sich am Mittwoch wegen grob fahrlässiger Tötung vor dem Landesgericht Linz verantworten. Er soll bei mehreren riskanten Überholvorgängen andere Verkehrsteilnehmer gerammt haben. Das letzte dieser Manöver kostete eine 28-Jährige das Leben: Sie wurde mit ihrem Wagen gegen einen entgegenkommenden Bus geschleudert. Das Urteil: neun Monate bedingt, 7200 Euro Strafe unbedingt, 15.500 Euro Schmerzensgeld, nicht rechtskräftig.

„An diesem Tag hat einfach alles zusammengepasst“, sagte der 50-jährige Angeklagte am Linzer Landesgericht, als er sich wegen eines Unfalls am 1. April 2022 verantworten musste, bei dem Sarah Sch. (28) bei Kleinzell im Mühlviertel schuldlos ihr Leben verloren hatte.

„Grob fahrlässige Tötung“ und „fahrlässige Körperverletzung“ warf die Anklage dem Rohrbacher vor. Weil er zuerst im Kolonnenverkehr mit weit überhöhtem Tempo - „ich fuhr rund 100 und ich konnte beim Wagen nicht mehr das Kennzeichen erkennen“, sagte ein Zeuge aus - überholt und zwei Pkw touchiert, ehe er den Pkw der 28-Jährigen bei einem missglückten Manöver rammte und dieser dann bei der Kleinzeller Kreuzung gegen einen Linienbus schleuderte.

Zuerst auf Schuldunfähigkeit plädiert
Zuerst versuchte die Verteidigung die Zuckerkrankheit des Angeklagten ins Spiel zu bringen, wollte ein Gutachten und auf Schuldunfähigkeit plädieren. „Tut mir leid, ich hab‘ ihnen das Liebste genommen“, gestand der 50-Jährige zwar reumütig ein, meinte damit unter anderen die Mutter und den Verlobten der Getöteten, die im Gerichtssaal saßen, aber dann sprach er von einem „Filmriss“ - er könne sich an den Unfall nicht erinnern. Als die Richterin ihm die Aussagen ohne grobe Erinnerungslücken bei der Polizei vorhielt, wechselte man die Strategie. „Ich übernehme alles“, sagte der Angeklagte.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil: neun Monate bedingte Haft, 7200 Euro unbedingte Geldstrafe, dazu 1000 Euro Schmerzengeld für das Opfer, 2000 Euro für den Busfahrer, der 71 Tage im Krankenstand war, und in Summe 12.500 Euro Trauerschmerzengeld für Eltern, zwei Brüder und Verlobten. Der Angeklagte will das Urteil annehmen, aber muss erst die Finanzierung regeln. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Mutter war meist sehr gefasst
Die Mutter von Sarah war während des Prozesses gefasst, rang mit den Tränen, als die Rede auf die heuer geplante Hochzeit der Tochter kam und fand fürs Urteil keine Worte.

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