Enteignungsklagen

OGH-Urteil lässt die Gegner der Freileitung jubeln

Oberösterreich
17.05.2022 09:00

Nach Klagen über Entschädigungen beim Bau der 110-kV-Leitung von Ried nach Raab dürfen die Grundstücksbesitzer nun auf deutlich mehr Geld hoffen. 

Zurück an den Start – so lautet das Motto rund um die Klagsflut gegen die Enteignungen auf der Trasse der 110-kV-Freileitung von Ried nach Raab. 2018 haben sich 57 Grundstücksbesitzer, die für ein Erd- statt dem Freileitungskabel sind, ans Landesgericht Ried gewandt. Es hieß, die Entschädigungen für die Wertminderungen ihrer Wälder und Wiesen seien zu gering. Für einen Meter Freileitung hätten im Schnitt 100 Euro fließen sollen. Der Forderung nach zumindest einer Verdoppelung stimmten die Richter in Ried zu. Doch die Netz Oberösterreich GbmH zog erfolgreich vors Oberlandesgericht Linz.

Verfahren wieder zurück nach Ried
Weiter ging es beim Obersten Gerichtshof, wo ein Musterverfahren eingeleitet wurde. Das Ergebnis: Eine Entschädigung von 128.000 Euro für 535 Freileitungsmeter ist gerechtfertigt. Das entspricht einem Laufmeterpreis von rund 240 Euro. Allerdings leitete der OGH das Verfahren wieder an die Rieder Richter zu.

Trasse ist 17,8 Kilometer lang 
Vereinfacht gesagt, geht’s um weitere Details. Bei den Anrainern wird dennoch gejubelt. „Das Schema unserer Berechnungen passt. Es muss nur noch besser begründet werden. Aber dieses Urteil wird die Netz Oberösterreich GmbH Millionen kosten“, so Markus Helml von der Initiative „Fairkabeln“. Hochgerechnet auf die Leitungslänge von 17,8 Kilometern rechnet er mit Liegenschaftsentwertungen von 4,2 Millionen Euro.

Kein Grund zur Sorge
Bei der Netz Oberösterreich GmbH bleibt man gelassen: „Unsere Position hat sich nicht geändert. Die Ermittlungsmethode zur Feststellung der Entschädigungshöhe ist nicht korrekt.“

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