Der Linzer Jurist hatte für einen unzufriedenen E-Autobesitzer vor Gericht erreicht, dass der Händler den „müden“ E-Golf zurücknehmen und 32.100 Euro vom Kaufpreis zurückzahlen muss. Das Elektro-Fahrzeug musste bei winterlichen Verhältnissen schon nach 120 Kilometern an die nächste Stromzapfsäule und nicht erst, wie vom Verkäufer versprochen, nach 230 Kilometern.
Drei weitere Fälle
Das Urteil hat bei E-Autobesitzern wie Juristen für Aufmerksamkeit gesorgt. „Bei mir haben sich nach dem Urteil auch Kollegen aus Deutschland gemeldet, dem VKI habe ich das Urteil für seine Homepage zur Verfügung gestellt, damit auch andere Konsumenten informiert werden“, sagt Anwalt Michael Poduschka, der bereits drei weitere E-Auto-Fälle in Arbeit hat. Klagen in Linz, Wien und Graz sind anhängig. Nur in einem Fall handelt es sich diesmal um einen VW, auch der früher britische, nun chinesische Hersteller MG und Citroën sind betroffen. In allen drei bereits bei den Gerichten eingebrachten Fällen werden vor allem die Autohändler geklagt.
Reichweite entscheidend
Poduschka zum Reichweiten-Problem im Allgemeinen: „Ich glaube, dass das Problem der eklatanten Reichweitenlüge viele Hersteller betrifft. Die Reichweite ist neben dem Kaufpreis beim Erwerb eines Elektro-Autos schließlich kaufentscheidend. Wenn es zu großen Abweichungen von der versprochenen Reichweite kommt, habe ich für etwas bezahlt, was nicht eingehalten wurde.“
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