Niederösterreich

Was die Entscheidung im Fall Josef F. bedeutet

Es war ein Paukenschlag, der gestern in Rahmen einer der schockierendsten Kriminalfälle der österreichischen Geschichte bekannt wurde. Und das, obwohl auf den ersten Blick noch gar nicht viel passiert ist. Josef F. (er änderte mittlerweile seinen Namen) wird nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems vom Maßnahmen- in den Normalvollzug „entlassen“. Rechtskräftig ist diese Entscheidung allerdings noch nicht, weshalb F. noch nicht überstellt wurde und letztlich das Oberlandesgericht entscheiden muss. Konkret heißt das somit einerseits nur, dass F. in ein „normales Gefängnis“ wechseln könnte. Da F. in diesem Fall dann aber als zu lebenslanger Haft Verurteilter im Normalvollzug gelten würde, hieße das andererseits auch, dass er nach 15 Jahren verbüßter Strafe wohl um bedingte Entlassung ansuchen könnte. Im Fall von F. wäre das bereits 2023 der Fall. Verhandelt wurde gestern am Landesgericht St. Pölten. Eine alleinerziehende Mutter musste sich wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegenüber ihrem heute zehnjährigen Sohn verantworten. Der Bub erhob erst schwere Vorwürfe, gestand vor Prozessbeginn aber, alles nur frei erfunden zu haben, um bei seiner Oma leben zu dürfen. Lesen Sie außerdem: Welchen neuen Ermittlungsansatz die Polizisten im Rahmen der Einbruchserie in mittlerweile vier Kremser Schulen verfolgen, und in welchem Spital es Wirbel um die Versorgung gibt. 

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