Derby-Konsequenzen

Zehn Jahre Stadionverbot für Becherwerfer drohen!

Nach Becherwurf gegen Ried sichtet LASK Filmmaterial aus 14 Kameras. Übeltäter droht Megastrafe und auch Opfer Stefan Nutz könnte Klage erheben!

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Der LASK fahndet weiter nach dem Becherwerfer von der Osttribüne! Bekanntlich wurde Ried-Spielmacher Stefan Nutz im OÖ-Derby am letzten Samstag beim Torjubel nach dem 2:0 der Innviertler von einem Bierbecher am Kopf getroffen. Nutz spielte trotz Schmerzen weiter und verhinderte somit Abbruch und Strafverifizierung.

In der Paschinger Raiffeisen-Arena ist ein Video-Überwachungssystem mit 14 Kameras installiert, die derzeit ausgewertet werden. Zusätzlich haben die Linzer Bildmaterial von allen akkreditierten Fotografen angefordert. Mögliche Szenarien: Sollte der Becherwerfer identifiziert werden, wird der LASK von seinem Hausrecht Gebrauch machen und ein Stadionverbot verhängen.

Drohen Täter Zivilklagen?
Und die Linzer können auf Antrag bei der Bundesliga einen bundesweiten Bann für den Übeltäter beantragen, wobei dabei ein Komittee des ÖFB zuständig ist. Maximale Strafdauer: 10 Jahre. Was dem LASK als Veranstalter droht: Die Anzeigen des Schiedsrichters und der Bericht des Referee-Beobachters werden vom Senat 1 (Vorsitz Manfred Luczensky) bewertet und mit einer Geldbuße sanktioniert. In dieser Angelegenheit haben die Linzer die Möglichkeit, sich beim Becherwerfer zivilrechtlich schadlos zu halten. Was auch Nutz offensteht: Der Rieder kann ein Verfahren wegen Körperverletzung anstrengen und Schadenersatzklage einreichen.

Herbert Eichinger
Herbert Eichinger
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