EGMR weist Banker ab

Menschenrechte wurden im Fall Elsner nicht verletzt

Österreich
24.05.2011 12:24
Helmut Elsner ist kein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - zumindest keiner, bei dem der EGMR einschreiten müsste. Das Straßburger Gericht bescheinigte dem verurteilten Ex-Banker am Dienstag, dass durch die langjährige Untersuchungshaft keine Menschenrechte verletzt wurden. Auch Elsners Beschwerde bezüglich einer Vorverurteilung in seinem Prozess durch die lange U-Haft und Äußerungen damaliger Regierungspolitiker wurde abgewiesen.

Der ehemalige BAWAG-Direktor wurde 2008 unter anderem wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt, erst Ende 2010 wurde das Urteil rechtskräftig. Insgesamt sechs Beschwerden hatten die Anwälte von Elsner zwischen 2007 und 2008 beim EMGR eingebracht.

Der heimischen Justiz wurde dabei vorgeworfen, in der Causa gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen zu haben - was der EGMR nun aber breit verneinte. Auch Schadenersatz forderte Elsner, nämlich für die als unrechtmäßig und unangemessen lange kritisierte Untersuchungshaft in seinem Fall. Aber auch hier wies der EGMR die Beschwerde zurück, Elsner bekommt keine Entschädigung.

Die österreichischen Gerichte hätten sich an die Gesetze gehalten und auch bei der langen U-Haft alle Menschenrechte eingehalten, so der Sieben-Richter-Senat des EGMR in seinem Urteil. Der EGMR geht in seiner Betrachtung übrigens von einer 15-monatigen Untersuchungshaft aus, von der Überstellung Elsners von Frankreich nach Wien 2007 bis zu seiner Verurteilung im Jahr 2008. Insgesamt saß Elsner über vier Jahre in Haft, ehe das BAWAG-Urteil rechtskräftig wurde. Zwischendurch war er in der "Plastiksackerl-Affäre" rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Elsner sah Unschuldsvermutung verletzt
Die Beschwerden von Elsner unter Berufung auf Artikel 6 Absatz 2 EMRK (Unschuldsvermutung), nämlich dass öffentliche Äußerungen österreichischer Politiker und Staatsbeamter über ihn vor seiner gerichtlichen Verurteilung einer Vorverurteilung gleichgekommen seien, wurden vom EGMR als unzulässig zurückgewiesen. Ebenso sei durch die lange U-Haft keine Vorverurteilung geschehen.

Elsner hätte in Österreich gegen jede Vorverurteilung klagen oder (im Falle medial geäußerter Aussagen) Beschwerde nach dem Mediengesetz einreichen können, so der EGMR. Seine Verteidigung, er habe vom Gefängnis aus nichts dagegen tun können, ließ das Gericht nicht gelten. Schließlich habe Elsner ja mehrere Enthaftungsanträge einbringen können, es sei daher "schwer zu verstehen", warum er das nicht auch in diesen Fällen getan habe.

Eine Berufung gegen die Entscheidung ist zwar bei der "Großen Kammer" möglich, praktisch beschäftigt sich diese aber nur mit richtungsweisenden Urteilen. Der Menschenrechtsgerichtshof hätte übrigens keine Möglichkeit gehabt, ein Urteil eines nationalen Gerichtes aufzuhaben. Falls die Richter das Recht auf ein faires Verfahren verletzt gesehen hätten, hätte dies aber als Anlass genommen werden können, das Verfahren neu aufzurollen.

Elsners Ehefrau: Gerharter-Prozess Grund für Ablehnung
Ruth Elsner, Ehefrau des Ex-BAWAG-Chefs, sieht den Hauptgrund für die Ablehnung der Beschwerden in dem Prozess um die "Plastiksackerl-Affäre" zwischen Elsner und dem ehemaligen Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter. Das Verfahren wurde neben dem BAWAG-Prozess erledigt und war im Gegensatz zum Hauptverfahren schnell abgeurteilt. Noch während dem BAWAG-Verfahren war Elsner damit erstinstanzlich zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

"Genau mit diesem Argument handeln jetzt auch die Straßburger Richter: Nur weil die Gerharter-Sache gekommen ist, ist die U-Haft auch nicht zu lange gewesen", so Elsner. Die Ehefrau des Bankers weist jedoch darauf hin, dass auch nach dem Plastiksackerl-Urteil keine Strafhaft für ihren Mann begonnen habe. "Denn sie (die Justiz, Anm.) haben das ja als U-Haft weitergeführt, weil sie genau gewusst haben, dass es in der U-Haft keine Haftunfähigkeit gibt."

Berufung und neue Details zu BAWAG-Causa
Auch dem früheren Rechtsanwalt ihres Mannes, Wolfgang Schubert, schiebt Frau Elsner eine Mitschuld am negativen Ausgang der Beschwerden in die Schuhe: "Ein Punkt, den die Richter ins Treffen geführt haben, war auch, dass die Beschwerden schwach ausgefertigt waren", sagt sie. Ruth Elsner kündigt außerdem an, gegen das Urteil zu berufen und vor die "Große Kammer" zu gehen. Auch habe sie neue Erkenntnisse zur BAWAG-Causa, "die alles in Frage stellen werden", und die sie in 14 Tagen veröffentlichen wolle.

Auch der derzeitige Anwalt von Elsner, Jürgen Stephan-Mertens, kündigt eine neue Beschwerde vor dem EGMR an. Sie werde das Urteil gegen den Ex-Bawag-Chef "an sich" angreifen, kündigte er am Dienstag an. Aber auch gegen die Ablehnung der alten Beschwerden will Stephan-Mertens berufen.

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