Ein ehemaliger Mitarbeiter der Tiroler Sozialen Dienste musste sich am Montag vor dem Landesgericht in Innsbruck verantworten. Vorgeworfen wurde ihm Veruntreuung: Er soll Grundversorgungsleistungen nicht an Asylwerber ausbezahlt, sondern diese selbst behalten haben. Die Summe ist beträchtlich: Es sind knapp 40.000 Euro.
„Ich würde ja gerne helfen und es tut mir wirklich leid, aber ich konnte es mir schon damals während des Ermittlungsverfahrens nicht erklären und ich kann es mir auch heute nicht erklären“, beteuert der Angeklagte. Bis zu 7000 Euro verschwanden pro Monat – wohin und warum, will der Angeklagte nicht wissen. Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Der Mann behielt das Geld für sich.
Geld von Bank abgehoben
Aber der Reihe nach: 2018 übernahm der Angeklagte bei den Tiroler Sozialen Diensten die Aufgabe, Grundversorgungsleistungen für Asylwerber in bar auszubezahlen. Er führte Listen und hob in Begleitung einer Security das benötigte Geld von der Bank ab.
Gemeinsam mit einem Kollegen wurde laut dem Angeklagten noch einmal nachgezählt und alles in einzelne Kuverts verpackt. Nahmen die Asylwerber die Umschläge entgegen, mussten sie unterschreiben. Das Restgeld brachte der Angeklagte wieder zur Bank.
Keine Belege, keine Unterschriften
Irgendwann kam aber ans Licht: Für viele Auszahlungen gab es offenbar keine Belege, also keine Unterschriften der Asylwerber. Insgesamt handelte es sich um eine Summe von mehr als 39.000 Euro!
Mir geht es seitdem richtig schlecht. Als ich das erfahren habe, habe ich Rotz und Wasser geheult. Ich kann nicht mehr schlafen.
Der Angeklagte
Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig. „Mir geht es seitdem richtig schlecht. Als ich das erfahren habe, habe ich Rotz und Wasser geheult. Ich kann nicht mehr schlafen.“ Er wird schuldig gesprochen. Nicht rechtskräftiges Urteil: acht Monate bedingt, 4320 Euro Strafe. 39.293,16 Euro muss er zurückzahlen.
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