Während der Beziehung mit dem 21-jährigen Angeklagten soll es für die damalige Freundin mehr Hiebe als Liebe gegeben haben. Am Dienstag musste sich der arbeitslose Ungar am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verantworten.
Es sind massive Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen den großgewachsenen jungen Mann erhebt. So soll der im Vorarlberger Oberland wohnhafte Beschuldigte gegen seine nunmehrige Ex-Freundin immer wieder gewalttätig geworden sein. Sie gewürgt, mit Fäusten geschlagen, getreten, an den Haaren gerissen und sie mit Gegenständen, wie etwa Bierflaschen, beworfen haben. Im Zeitraum Jänner bis Oktober des vergangenen Jahres soll es zu insgesamt 40 Übergriffen gekommen sein, behauptet zumindest das Opfer.
Damit von der Richterin konfrontiert, bekennt sich der Angeklagte nur teilweise schuldig. „Wir haben eigentlich jeden Tag gestritten. Aber ich habe ihr nur ein einziges Mal eine Ohrfeige verpasst, das war schon gegen Ende unserer Beziehung. Das ist alles“, gibt der 21-Jährige in der Verhandlung zu Protokoll.
Betretungs- und Näherungsverbot
Kennengelernt hatten sich die beiden in der Berufsschule. Ende 2023 wurden sie ein Paar. „Sie rief mich immer an und erzählte mir, dass ihre Mutter sie geschlagen habe. Weshalb sie dann bei mir und meiner Mutter in Bludenz einzog.“ Doch schon dort kommt es immer wieder zu Streit und Gewalttätigkeiten. Laut Angaben der Gepeinigten soll der Freund ihr unter anderem einmal in den Oberschenkel gebissen und ihr einen Faustschlag versetzt haben. Worauf gegen den Aggressiven ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird.
In der Hoffnung auf Besserung zieht die junge Frau trotzdem später mit ihrem gewalttätigen Freund in eine eigene Wohnung um. Ein fataler Fehler, wie sich herausstellen soll. Denn die Misshandlungen in Form von massiver Gewalt und Drohungen, von ihm verprügelt zu werden, finden dort ihre Fortsetzung. Laut Opfer soll der Angeklagte zudem einmal gegen ihren Willen den Beischlaf erzwungen haben.
Geldstrafe kassiert
Was der 21-Jährige entschieden von sich weist und mit dem Brustton der Überzeugung behauptet: „Wir hatten an besagtem Abend gar keinen Sex.“ Als das Opfer schließlich den Gewalttäter bei der Polizei anzeigt und er zu den Hämatomen am Körper der Freundin befragt wird, schiebt er die Schuld auf die Mutter der Gepeinigten und zwei weitere Personen. Am Ende glaubt die Richterin den Aussagen der Zeugen und spricht den Angeklagten wegen fortgesetzter Gewalt, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und Verleumdung schuldig. Aufgrund seiner Arbeitslosigkeit kommt der 21-Jährige mit einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 1440 Euro davon. Urteil rechtskräftig.
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