Aber 2G-Regel bleibt

„Sinnlos“: Regierung kippt Lockdown für Ungeimpfte

Politik
26.01.2022 10:52

Der Lockdown für Ungeimpfte wird mit kommendem Montag beendet. Die Bundesregierung begründet das mit der derzeit „stabilen Zahl“ der Spitalspatienten. Die aktuelle Corona-Variante Omikron schlage „nicht so stark wie befürchtet auf Kapazitäten“ durch. Anpassungen gibt es auch beim Grünen Pass. Die Sperrstunde um 22 Uhr bleibt der Gastronomie aber weiterhin nicht erspart. Außerdem gilt immer noch 2G im Handel und anderen Bereichen - Ungeimpfte bleiben also stark eingeschränkt, sie werden lediglich die Ausgangsbeschränkungen los.

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) verkündeten die teilweise Lockerung der Corona-Maßnahmen just am Mittwochvormittag, kurz nachdem bekannt wurde, dass es einen neuen Allzeitrekord bei den Neuinfektionen gibt. Das Bundeskanzleramt sieht allerdings die Lage auf Normalstationen und Intensivstationen als „vorerst entspannt“.

Die Neuerungen im Überblick

  • Der Lockdown für Ungeimpfte (also die Ausgangsbeschränkungen für Personen ohne Covid-Impfung) endet am 31.1. um 0 Uhr.
  • Sämtliche anderen Maßnahmen bleiben allerdings aufrecht: Allgemeine Gastro-Sperrstunde ist weiterhin 22 Uhr. In den meisten Bereichen gilt auch weiterhin die 2G-Regel (Gastronomie, nicht-lebensnotwendiger Handel, Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen).
  • Ab 1.2. wird der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen zweiter und dritter Impfung von 120 Tagen auf 90 Tage reduziert.
  • Ab 1.2. wird auch die Gültigkeit der Impfzertifikate im Grünen Pass geändert: Ab dann ist das Impfzertifikat über die erste Impfserie nur noch sechs Monate gültig (mehr Infos dazu).

Der Lockdown für Ungeimpfte sei „eine der strengsten Maßnahmen, die man setzen kann“, hieß es am Mittwoch im Pressestatement. Auch im internationalen Vergleich gebe es wenige Länder „mit derart strengen Maßnahmen wie Österreich“. Das will man nun offenbar ändern - zumindest, was den Lockdown betrifft. Betont wurde mehrfach, dass Regeln wie 2G oder auch die Sperrstunde weiterhin gelten würden.

Stichwort: Lockdown für Ungeimpfte

  • Seit 15. November galten für jene Personen, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen noch nachweisen können, eine Corona-Infektion überwunden zu haben, Ausgangsbeschränkungen.
  • Die Gründe für das Verlassen der Wohnung waren aus den früheren Lockdowns bekannt: notwendige Besorgungen, der Gang zu Arbeit und Ausbildung, körperliche und psychische Erholung im Freien etc.
  • Praktisch bedeutet das Ende des Lockdowns, dass Ungeimpfte offiziell wieder ihre Wohnung ohne Grund verlassen und Freunde besuchen dürfen.
  • Der Lockdown für Ungeimpfte war von Beginn an umstritten. Nicht nur die FPÖ, auch die NEOS lehnten diesen ab.

Keine „unmittelbare Überlastung“ droht
Über Weihnachten und den Jahreswechsel hätte der Lockdown auch gewirkt, erklärte Mückstein. Nun sei man gemeinsam mit GECKO aber zum Schluss gekommen, dass „eine Drohung einer unmittelbaren Überlastung der Intensivkapazitäten nicht zu sehen sei“. Die Experten des zur Pandemiebekämpfung eingerichteten Gremiums würden einen Lockdown als „nicht mehr als sinnvoll“ erachten.

„Warten Sie nicht auf die Impfpflicht“
Die Gefahr durch Corona sei aber noch nicht vorbei. „Es ist daher weiterhin Vorsicht geboten“, wie es Nehammer ausdrückte. Der Kanzler richtete auch einen neuen Appell an jene 1,5 Millionen Menschen, die noch ungeimpft sind: „Warten Sie nicht auf die Impfpflicht. Nützen Sie diese Chance und lassen Sie sich impfen. Die Impfung schützt Sie selbst, sie schützt ihre Mitmenschen und sie schützt uns als Gemeinschaft.“

Weitere Lockerungen gefordert
Aus der Opposition waren zuletzt Forderungen nach weiteren Lockerungen laut geworden. Die NEOS wollen ein Ende der 2G-Regel im Handel und die Aufhebung der Sperrstunde in der Gastronomie, die FPÖ erklärte die Pandemie ohnehin bereits als beendet. Auch Rechtsexperten halten mit der Einführung der allgemeinen Impfpflicht ab 1. Februar weitgehende Einschränkungen für nicht mehr tragbar. So sagte Verfassungsrechtsexperte Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck in der „Presse“, dass die 2G-Regel in Hotels oder Lokalen weiterhin vorstellbar sei. „Aber ob ein Ungeimpfter sich nicht einmal Schuhe kaufen können soll, weiß ich nicht.“

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