"Oft haben Jugendliche ihre Lehre und die Berufsschule beendet, jedoch noch keinen Termin für die Abschlussprüfung. Um während dieser Zeit nicht in der Luft zu hängen, wurde die sogenannte Behaltefrist von sechs Monaten ausverhandelt", erklärt ÖGJ-Landessekretär Oliver Krumpeck. Doch die Beschwerden häufen sich jetzt.
"Vielfach wird die Behaltefrist nicht eingehalten"
Demnach setzen sich Unternehmer vermehrt über die Bestimmungen hinweg. "Vielfach wird die Behaltefrist nicht eingehalten. Oder die Lehrlinge bekommen statt des Facharbeiterlohns, wie laut Kollektivvertrag vorgesehen, nur die Bezahlung eines Hilfsarbeiters", wettert Krumpeck.
Betroffenen bietet die Jugendabteilung des ÖGB unter 02682/77040 Beratungen und Rechtshilfe an.
von Karl Grammer, Kronen Zeitung
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