Groteske Regelung

Booster einen Tag zu früh – kein Impfnachweis

Familie
15.01.2022 06:00

Eine offenbar größere Gruppe von Wienern hat ein gravierendes Problem: Obwohl geboostert, gelten sie im elektronischen Impfpass nur als zweifach immunisiert. Der Grund: Sie waren mit dem 3. Stich wenige Tage zu früh dran.

Wollen wir ein Virus besiegen, das bis heute keiner vollständig versteht? Oder reiten wir lieber auf Bestimmungen herum, die in dieser Pandemie ohnehin oft geändert werden? Das fragt sich eine vermutlich größere Gruppe von Wienern (wie viele es sind, kann die Stadt aus Mangel an Daten nicht sagen).

Diese Menschen haben ein Problem. Obwohl dreimal geimpft, gelten sie im elektronischen Nachweis nur als zweifach immunisiert. Wie bei Werner Kortschak. Der Simmeringer hat sich im November im EKZ Huma Elven boostern lassen. Leider waren da noch nicht ganz vier Monate zum Zweit-Stich vorüber. Drei Tage fehlten. „Ich habe bei der Impfstelle vor Ort nachgefragt, ob ich dennoch die Spritze bekommen kann. In Absprache mit dem diensthabenden Arzt wurde das bejaht“, sagt Kortschak.

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Ich habe bei der Impfstelle vor Ort nachgefragt, ob ich dennoch die Spritze bekommen kann. In Absprache mit dem diensthabenden Arzt wurde das bejaht.

Werner Kortschak

Ganz ähnlich bei Lisa K. Die 25-Jährige holte sich ebenso im November ihren Booster. Nur einen Tag (!) zu früh. Die Wienerin muss beruflich viel durch Europa reisen. In mehreren Staaten hat sie jetzt Schwierigkeiten.

Verschiedene Einträge im „gelben und grünen“ Pass
Denn in ihrem EU-Zertifikat gilt sich nicht als dreifach immunisiert. Wie Kortschak ist Lisa K. in der skurrilen Situation: In ihrem gelben Impfpass aus Papier (gilt nur in Österreich) stehen alle drei Impfungen. Im digitalen EU-Zertifikat (Grüner Pass am Smartphone oder Ausdruck) gilt sie nur zweifach geschützt.

Die Gesundheitsagentur AGES verweist auf die Vorgaben des Nationalen Impfgremiums. Die Stadt Wien kann ebenfalls nichts machen und schiebt die Angelegenheit auf das Gesundheitsministerium: „Der Bund hat die strikte 120-Tage-Grenze eingeführt“, sagt ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Deshalb könne das auch nur der Bund ändern. Lisa K. hat sich an die Volksanwaltschaft gewandt.

Dort liegen „zahlreiche Beschwerden“ vor, wo Menschen aus medizinischen Gründen vorzeitig ihre dritte Dosis erhalten haben, heißt es im Schreiben der Volksanwaltschaft. Will die Politik die Betroffenen im Stich lassen? Oder kann sie sich zu einer Lösung aufraffen?

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