Nicht in Teststraße

Freitesten nur nach behördlicher Anordnung möglich

Kärnten
12.01.2022 15:01

Das Freitestest nach einer Quarantäne ist für Personen, die keine Symptome mehr aufweisen, ab dem fünften Tag möglich. Die Behörde erteilt dafür einen Termin. PCR-Test von zu Hause aus haben hier keine Gültigkeit. 

„Gehen Sie für das Freitesten bitte auf keinen Fall selbsttätig und ohne Termin zu einer Teststraße“, betont Landessprecher Gerd Kurath und fügt hinzu: „PCR-Selbsttests sind für ein Freitesten nicht gültig.“

„Sie bekommen auf Anordnung der Behörde einen Termin für die Freitestung. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben der Behörde“, so Kurath weiter. Ob eine Freitestung möglich ist, hängt laut Kurath von den aktuell verfügbaren Kapazitäten ab: „Grundsätzlich werden Verdachtsfalltestungen priorisiert, wofür wir um Verständnis bitten.“

Porträt von Kärntner Krone
Kärntner Krone
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