Verfahren eingestellt

Corona-Komplott war nur „substanzloses Geschreibe“

Oberösterreich
10.01.2022 09:00

Als „substanzloses Geschreibe“ hat sich ein mutmaßliches Corona-Komplott herausgestellt. Acht Personen waren verdächtigt worden, dass sie sich zu gewalttätigen Übergriffen während Corona-Demos auf einem Kanal des Nachrichtendienstes Telegram verabredet hätten. Jetzt stellte die Staatsanwaltschaft Ried das Verfahren ein - doch ein „Beifang“ aus der Nazi-Szene bleibt übrig.

„Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen ab Mitte Mai 2021 in mehreren Bundesländern gegen die Beschuldigten, mehrere Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme sowie Auswertung einer Vielzahl elektronischer Datenträger sowie Einvernahmen der Beschuldigten unter Vorhalt der Ermittlungsergebnisse. Es konnten letztlich aber keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte ermittelt werden beziehungsweise haben sich die anfänglichen Verdachtslagen nicht bestätigen lassen oder wurden durch die Beschuldigten glaubhaft und unwiderlegbar entkräftet“, berichtet Alois Ebner, Sprecher der Rieder Staatsanwaltschaft.

„Nur substanzloses Geschreibe“
Letztlich hat sich herausgestellt, dass sich es sich nur um völlig substanzloses und sich aufschaukelndes „Geschreibe“ in einer geschlossenen Telegram-Gruppe gehandelt hat, welches von sämtlichen Beschuldigten nachträglich sehr bedauert wurde. Bei keinem der Beteiligten hat sich eine Gefährlichkeit herausgestellt oder gab es Beweise, dass diese tatsächlich gewaltbereit zu Coronademonstrationen gefahren sind. Es konnten auch keine Verbindungen der Beschuldigten zur organisierten Coronaleugner-Szene im In- oder Ausland gefunden werden. Aufgefundene Waffen bei einem der Beteiligten hat dieser legal besessen.

Ein Beschuldigter bleibt übrig
Der Akt wurde von der Staatsanwaltschaft Ried und nach Prüfung von vorgesetzten Stellen also geschlossen. Nur ein Beschuldigter aus dem Innviertel bleibt übrig: Es erhärtete sich der Verdacht strafbarer Handlungen nach dem Verbotsgesetz, welcher durch Handyauswertungen zutage kam. Diese Tathandlungen - Versenden von Bildern mit nationalsozialistischen Inhalten - liegen aber Jahre zurück und hatten mit den übrigen Ermittlungen keinen Zusammenhang. Gegen diesen Beschuldigten wird wegen des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz ermittelt.

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