180 Böller der Kategorie F3 haben Polizisten im Rucksack eines 16-Jährigen in der Sonntagnacht am Wiener Stephansplatz entdeckt und sichergestellt. Für die Knallkörper ist eigentlich eine behördliche Bewilligung und ein Mindestalter von 18 Jahren notwendig. Der junge Afghane war mit einem zweiten Jugendlichen unterwegs, da sich die Böller in seinem Rucksack befanden, wurde nur er nach dem Pyrotechnikgesetz angezeigt.
Der 16-Jährige wollte die Böller nach eigener Aussage in der Inneren Stadt an andere Jugendliche verkaufen. Weil er angab, weitere pyrotechnische Erzeugnisse zu verwahren, begleiteten ihn die Polizisten zu seiner Wohnadresse. Dort stellten sie 20 Knallkörper der Kategorie F3 sowie zwölf Knallkörper der Kategorie P1 - für deren Besitz man ebenfalls mindestens 18 Jahre alt sein muss - sicher.
Die Wiener Polizei warnt vor Jahresende vor dem Gebrauch sowie unerlaubten Besitz von Böllern und der nicht sachgemäßen Verwendung von Silvesterfeuerwerk. Wer gegen das Pyrotechnikgesetz verstößt, wird neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen mit Verwaltungsstrafen in einer Höhe von bis zu 3600 Euro konfrontiert.
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