Der Jugendliche scheint unbelehrbar zu sein: Zehn Minuten war der junge Bulgare nach seinem Verhör bei der Polizei wegen eines Raubüberfalls auf freiem Fuß. Da schlug er erneut zu. Im Gericht zeigen sich der 15-Jährige und seine zwei Freunde nun streichelweich. Die nicht rechtskräftigen Urteile fallen mild aus.
Ein junger Wiener saß am 13. April in der Nähe des Wiener Kagraner Platzes auf einem Bankerl in der Sonne, als ein 15-Jähriger auf ihn zustürmte: „Gib mir dein Geld, hat er mir zugerufen“, sagt das Opfer gegenüber der „Krone“. Es brauchte zwei Berufsfeuerwehrmänner, die die Szene beobachteten und zur Hilfe eilten, um den Räuber – der mittlerweile ein Messer gezückt hatte – in die Flucht zu schlagen. Was die Beteiligten damals aufhorchen ließ: „Er hat gesagt, er ist gerade aus der Haft heraußen.“
Überfall mit Baseballschläger
Und tatsächlich – der 15-Jährige war gerade auf dem Nachhauseweg von einer Polizeistation im 22. Bezirk. Denn nur einige Stunden zuvor überfiel er zusammen mit zwei Freunden einen anderen Jugendlichen. Sie nötigten ihm mit einem Baseballschläger sein Geldbörserl ab, wollten ihn zwingen, mit der erbeuteten Bankomatkarte Geld abzuheben.
Handschellen klickten zweimal an einem Tag
Die Polizei schnappte die drei Burschen schnell. Da klickten das erste Mal die Handschellen für den jungen Bulgaren. Und nicht das einzige Mal: Am Abend nach dem zweiten versuchten schweren Raub holte ihn die WEGA zu Hause ab. Die angesehene Privatschule, die er bis dahin zumindest am Papier besuchte, tauschte er in den letzten Wochen gegen eine Zelle in der Justizanstalt Josefstadt.
Zusammen mit seinen zwei Freunden muss der Mandant von Peter Philipp sich nun dem Konvolut an Vorwürfen stellen. Es geht um schweren Raub, Sachbeschädigung, Nötigung, Einbruchsdiebstahl und mehr. Einen Tag zuvor brachen sie nämlich auch ein Auto auf. Mitte März randalierte der junge Bulgare alleine in einer Drogeriefiliale.
Reuig sitzen die drei nun auf der Anklagebank im Landl, geben alles zu. Deswegen kommen sie glimpflich davon: 20 Monate, davon vier in Haft für den unbescholtenen 15-Jährigen. 22 Monate, davon sieben in Haft für den vorbestraften 16-jährigen Afghanen. „Ich will nur, dass Sie wissen, dass die Strafen nur mehr werden“, belehrt die beisitzende Richterin die beiden. Denn der Dritte, ein ebenfalls 15-jähriger Österreicher, muss zwei Jahre ins Gefängnis wegen seiner einschlägigen Vorstrafen. Nicht rechtskräftig.
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