Im Auftrag der Heimat

Berliner „Tiergartenmord“ – lebenslang für Russen

Ausland
15.12.2021 15:59

Vor zwei Jahren wird ein Georgier mitten in Berlin erschossen. Das Gericht, das den 56-jährigen Russen nun zu einer lebenslangen Haft verurteilt hat, ist überzeugt: Der Mann hatte im Auftrag Russlands gehandelt. Die Tat sei „nichts anderes als Rache und Vergeltung“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats, Olaf Arnoldi, am Mittwoch bei der Urteilsbegründung. „Das war Staatsterrorismus.“

Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der russische Botschafter in Deutschland, Sergej Netschajew, kritisierte den Richterspruch scharf. „Wir halten dieses Urteil für nicht objektiv, für eine politisch motivierte Entscheidung, die die ohnehin nicht einfachen russisch-deutschen Beziehungen weiter ernsthaft belastet“, teilte der Diplomat Staatsmedien in Moskau zufolge mit.

Putin nannte Opfer „Banditen“ und „Mörder“
Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass der Angeklagte Vadim K. den Georgier am 23. August 2019 in der Parkanlage Kleiner Tiergarten heimtückisch erschossen hatte. Der Mann, der während des zweiten Tschetschenien-Krieges mehrere Jahre lang eine Miliz im Kampf gegen Russland angeführt habe, habe seit langem im Visier der Russischen Föderation gestanden, so der Vorsitzende Richter. Er erinnerte daran, dass der russische Präsident Wladimir Putin das Opfer später öffentlich einen „Banditen“, „Mörder“ und „blutrünstigen Menschen“ genannt hatte.

Spätestens im Juli 2019 hätten „staatliche Stellen der Russischen Föderation“ den Entschluss gefasst, das Opfer zu liquidieren. „Den Auftrag erteilten sie dem Angeklagten und statteten ihn mit einer neuen Identität aus“, so der Richter. Einen Monat vor der Tat sei dem Russen ein offizieller Pass mit der Alias-Identität ausgestellt worden. Nach der Tat habe Russland an der falschen Identität festgehalten, um die „eigene Tatbeteiligung“ zu vertuschen.

Das Urteil könnte die deutsch-russischen Beziehungen kurz nach dem Amtsantritt von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) erschüttern. Die Bundesregierung wollte zunächst keinen Kommentar abgegeben. Die Entscheidung sei erst wenige Minuten alt, zudem kenne er die Begründung noch nicht, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittag. „Und insofern ist es noch zu früh für eine Reaktion der Bundesregierung.“

Mit drei Schüssen in Rücken und Kopf getötet
Erste Konsequenzen hatte die Bundesregierung gezogen, nachdem der Generalbundesanwalt vor zwei Jahren die Ermittlungen aufgenommen hatte und der russischen Regierung mangelnde Kooperation vorwarf.Nach Überzeugung des Gerichts steht jedoch fest: Vadim K. reiste am Tag vor der Tat als Tourist getarnt nach Berlin und tötete einen Tag später den 40-Jährigen Georgier, der seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland lebte. Auf einem Fahrrad näherte er sich diesem und feuerte von hinten drei Schüsse in Rücken und Kopf ab.

Richter: „Tat war durch Helfer akribisch vorbereitet"
Besonders Schmauch- und DNA-Spuren an der Kleidung, die nach der Flucht des Täters aus der Spree gefischt worden war, sowie detaillierte Zeugenaussagen waren laut Gericht eindeutige Beweise. „Die Tat war durch in Berlin stationierte Helfer akribisch vorbereitet“, ist sich Richter Arnoldi sicher.

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