Nicht alle halten die Corona-Regeln ein - das steht außer Frage. Doch wer trickst, kann vor dem Strafgericht landen, warnt die Staatsanwaltschaft. Wie, zeigen sechs aktuelle Fälle: von Contact Tracern, die sich ihre eigenen Tests bescheinigten, bis zu einer Schülerin, die sich wegen einer Prüfung Covid-positiv machte.
„Wir verfolgen jeden, der versucht, mit Corona-Tests oder Impfungen zu tricksen“, betont Elena Haslinger von der Staatsanwaltschaft. Die Behörde hat immer öfter mit Quarantäne-Sündern und Corona-Tricksern zu tun. Dass es Strafen setzt, zeigen sechs aktuelle Fälle.
Mit Impfausweis des Bruders in die Bar
Fall 1: Ein Jugendlicher in Feierlaune wollte am 17. September in ein Lokal – dafür krallte er sich Impfausweis und Reisepass seines Bruders. Doch der Türsteher erkannte den Trick, alarmierte die Polizei. „Dem Betroffenen wurde gemeinnützige Arbeit als Strafe angeboten“, so Haslinger. Der zweite Fall spielte sich am 21. Juli vor einer Bar am Rudolfskai ab: Einen gefälschten Antigen-Test zeigte ein Feiernder vor. Folge: 400 Euro Geldbuße wegen §225a StGB Datenfälschung.
Contact Tracer machte sich seine eigenen Tests
Der dritte Fall betraf einen Grundwehrdiener, der als Contact Tracer eingesetzt wurde und dies für sich ausnutzte: Der junge Erwachsene soll zwischen März und Mai bis zu 30 Testergebnisse falsch bescheinigt haben. Er fing an, für sich und seine Freundin negative Testergebnisse auszustellen. Beim Salzburger Bezirksgericht setzte es für ihn deshalb 330 Euro Geldbuße.
Ähnlich kurios ist der vierte Fall, passiert Mitte Mai: Eine Schülerin verwandelte ein negatives Testergebnis in ein positives, um es ihrem Lehrer zu schicken. Grund: Mathe-Schularbeit.
Impfgegner holte sich Speichel von Infiziertem
Ein weiterer Mann hat für Seniorenheim-Besuche fünf Schnelltest-Ergebnisse gefälscht – Folge: 475 Euro Geldbuße. Und: Gegen einen Salzburger Impfgegner wird zurzeit ermittelt, weil er sich für einen Gurgeltest die Speichelprobe eines infizierten Freundes holte. „Er wollte positiv sein, damit er als Genesener gilt“, erklärt Haslinger.
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