Pensionistin verletzt

Klage nach Sturz auf unebenem Gehsteig abgewiesen

Burgenland
20.11.2021 08:01

Bei einem Sturz auf einem unebenen Gehsteig schwer verletzt wurde eine Pensionistin in Oberpullendorf im Burgenland. Die Frau klagte daraufhin. Jetzt musste das Gericht entscheiden, ob die Stadt für die vermeintliche „Stolperfalle“ zur Verantwortung gezogen wird.

Zu dem folgenschweren Unfall war es bereits im April 2018 gekommen: Rosamarie Müller war eilig zum Bus unterwegs gewesen und dabei entlang eines unebenen Gehsteigs marschiert. Die Seniorin kam zu Sturz, es folgten Krankenhausaufenthalt, Schmerztherapie, Physiotherapie. Elle und Speiche waren gebrochen, sie hat jetzt eine Metallplatte im Arm.

Klage nach Unfall
Für Müller ist klar, dass der unebene Gehsteig der Auslöser für den Sturz war. „Mit dem linken Fuß bin ich hängen geblieben“, sagt sie. Sie klagte - wie berichtet - nicht nur wegen Schmerzensgeld, sondern auch um die Stadt zu zwingen, die Stelle zu sanieren und so weitere Unfälle zu verhindern. Dass bis zur Klage fast drei Jahren vergingen, begründet Müller damit, dass sie aufgrund der vielen Behandlungen und einer Corona-Erkrankung nicht eher dazu gekommen sei.

Niveauunterschied von einem Zentimeter
Bei der Verhandlung samt Lokalaugenschein wurde mit einem Maßband im fraglichen Bereich ein Niveauunterschied von etwa einem Zentimeter gemessen. Wo exakt Müller gestürzt war, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Die beklagten Parteien stellten die Angaben dazu infrage. Auch die Zeugen konnten dazu keine genauen Angaben machen.

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Ich bin der Gefahrenstelle ausgewichen. Das ist unverschämt.

Rosamarie Müller

Rechtsvertreter mit Zweifel
Der Rechtsvertreter der Stadt zweifelte an der Gefährlichkeit des Gehsteigs. Zudem: Hätte Müller mehr Achtsamkeit walten lassen und wäre sie der Stelle ausgewichen, wäre es nicht so weit gekommen, meinte der Anwalt. „Ich bin der Gefahrenstelle ausgewichen. Das ist unverschämt“, entgegnete die Pensionistin.

Urteil folgt Judikatur
Am Ende entschied die Richterin, die Klage abzuweisen. Vor allem weil bei ähnlich gelagerten Fällen nur dann zugunsten des Klägers entschieden wurde, wenn es sich um größere Unebenheiten oder Löcher gehandelt hatte und nicht um einen Niveauunterschied von einem Zentimeter.

Jetzt droht Amtshaftungsklage
Für die Pensionistin ein Schlag ins Gesicht. „Ich wollte erreichen, dass endlich etwas passiert. Es gibt viele weitere Stellen in Oberpullendorf, die genauso gefährlich sind. Aber nach dem Urteil bleibt alles beim Alten, und es werden weitere stürzen“, ist sie überzeugt. Aufgeben will sie nicht. Sie überlegt nun eine Amtshaftungsklage gegen die Stadt.

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